Hochrüsten kann Unfallgefahren auslösen
„Ein spritzigeres Auto oder Motorrad zu haben, mag verlockend klingen, doch durch das nachträgliche Hochrüsten ergeben sich für den Fahrzeughalter Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind“, gibt Wölfl zu bedenken. Denn der Hersteller hat das Serienfahrzeug als Gesamtheit gebaut, wo Motorleistung, Dimensionierung der Bremsanlage, Kühlung etc. ideal aufeinander abgestimmt sind. „Schlechtes Tuning erhöht nicht nur den Spritverbrauch, durch die fehlende Abstimmung von Fahrwerk und Bremsen auf die gestiegene Motorleistung steigt auch die Unfallgefahr“, warnt Wölfl.
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Veränderungen unbedingt im Typenschein eintragen
Wer seinen Motor aufmotzt und dann „vergisst“, die dadurch erreichte höhere Motorleistung im Typenschein und der Zulassung vermerken zu lassen, kommt rechtlich leicht ins Schleudern: Denn er verliert damit die Gültigkeit seiner Fahrzeugzulassung – und im Regelfall auch seinen Versicherungsschutz, warnt Wölfl.
Passiert also mit dem untypisierten Fahrzeug wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Unfall, muss der Unfallverursacher selbst für den Schaden aufkommen. Dies kann enorm ins Geld gehen. Eine vom Versicherungsnehmer verursachte Gefahrerhöhung kann nämlich eine Leistungsfreiheit des Versicherers bewirken: Und zwar selbst dann, wenn die höhere Motorleistung bloß eine Mitursache für den Unfall war!
Außerdem verhängen die Behörden in solchen Fällen saftige Strafen, und bei Unfallfahrzeugen wird von den Sachverständigen verstärkt auf Tuning-Maßnahmen geachtet. Auch der drohende Verlust von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen an den Fahrzeughersteller müsse bedacht werden, merkt Wölfl an.