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Verschwendung von Steuergeld
 
15.10.2015

Verschwendung von Steuergeld Wie kann der Steuerzahler wirksam geschützt werden?

Von Richard Elhenický
Dass Steuergeld vom Staat nicht immer gesetzeskonform, geschweige denn zum bestmöglichen Nutzen der Bürger verwendet wird, darf wohl als allgemein bekannt vorausgesetzt werden und bedarf keines weiteren Nachweises.
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Dr. Richard Elhenický ist Generalsekretär des VÖS - Bund der Steuerzahler

Schwere Belastungen für das Budget: Hypo Alpe Adria, Abfangjäger, Privatisierung der BUWOG

Das Milliardengrab der Hypo Alpe Adria, die milliardenschwere Anschaffung von seither meistens am Boden stehenden Abfangjägern oder die seit längerem die Staatsanwaltschaft beschäftigenden Vorgänge rund um die Privatisierung der BUWOG sind einige willkürlich herausgegriffene Beispiele in einer Größenordnung, die das Budget des Bundes ins Wanken bringen. Dass derartiges auch auf Länderebene vorkommt haben zum Beispiel verlustbringende Veranlagungen von Steuergeldern in Linz oder in Salzburg gezeigt.

Der Rechnungshof legt Einsparungsvorschläge vor - das Parlament bleibt untätig

Die österreichische Bundesverfassung kennt eine Reihe von Einrichtungen, die das verhindern sollen: Dazu gehört in erster Linie der Rechnungshof (und die Landesrechnungshöfe), der als dem Parlament verantwortlich Bund, Länder und Gemeinden, aber auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts insbesondere auf Einhaltung der Gesetze und der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit prüft und Berichte über wahrgenommene Missstände dem Parlament vorlegt. Dort passiert dann erfahrungsgemäß nicht sehr viel, zum Schaden der Steuerzahler. Die bekannt gewordenen 599 Einsparungsvorschläge des Rechnungshofes vom Dezember 2011 sind ein markantes Beispiel dafür, da fast nichts davon umgesetzt worden ist.

Amtshaftung und Organhaftung - in der Praxis selten angewendet

Ähnlich verhält es sich mit der Amtshaftung und der Organhaftung, wenn also ein vom Staat rechtswidrig verursachter Schaden erfolgreich geltend gemacht wird und der Staat sich am schuldigen Organ regressiert (soweit das möglich ist). In der Praxis sind solche Fälle freilich äußerst selten. Dabei geht es hier gar nicht so sehr um konkrete Beschädigungen von Sachen, die großen Schäden entstehen oft durch Untätigkeit der Behörden, unnötig verzögerte Entscheidungen oder auch falsche Auskünfte, wodurch dem Einzelnen, aber auch der Wirtschaft große Schäden entstehen können.

Straf-, Wirtschafts- und Finanzstrafrecht erfassen Bürger, aber nur selten Verschwender von Steuergeld

Und natürlich sind auch das Strafrecht, das Wirtschafts- und Finanzstrafrecht grundsätzlich wirksame Instrumente zur Verhinderung von Steuergeldverschwendung, aber oft greifen sie zu spät. Überdies richtet es sich in den meisten Fällen gegen die Bürger, selten bis nie gegen die Verschwender von Steuergeldern. So haften für falsche Bilanzen nur die Privaten, nicht aber die Verschwender von Steuergeldern. Die Vielzahl der seit vielen Jahren durch die Medien geisternden Wirtschaftsprozesse beweisen leider, dass auch diese Waffe stumpf ist.

Rechte des Rechnungshofs und der Opposition im Parlament müssen gestärkt werden

Es gibt eine Reihe weiterer Kontrollmechanismen und man kann beliebig viele dazu erfinden, für den Bereich der Privatwirtschaft geschieht das auch ständig (Stichwort Registrierkassenpflicht). Im Ergebnis hängt die Wirksamkeit jedweder Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern aber am politischen Willen der Parteien und der von Ihnen beschickten Gremien. Abhelfen würde eine Stärkung der Oppositionsrechte, eine Stärkung des Rechnungshofes über die reine Berichtspflicht an das Parlament hinaus, etwa durch die Verpflichtung des Parlamentes, über durchgeführte und nicht durchgeführte Maßnahmen begründet zu informieren, oder eine Effektuierung der Amts- und Organhaftung, die auch Politiker erfassen müsste.

Es ist klar, dass in der gebotenen Kürze diese Vorschläge grob bleiben müssen und eingehender Diskussionen für eine tatsächliche Ausgestaltung bedürfen. Es soll aber damit gezeigt werden, dass man nicht nur getreu dem österreichischen Motto „Da kann man nix machen“ der sinnlosen Versenkung von Steuermilliarden zusehen muss.

Dr. Richard Elhenický

Dr. Richard Elhenický war als Jurist in der Privatwirtschaft, in der öffentlichen Verwaltung (Sozialministerium, Finanzministerium) und im Verfassungsgerichtshof tätig und leitete viele Jahre als Direktor eine Freiberufskammer.

 

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