Ratenkredite
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Test der Arbeiterkammer
Banken geizen mit Informationen
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Alle befragten Bankinstitute geben an, dass die Bonitätsbewertung durch Mitarbeiter erfolgt. Dabei kommen aber auch automatisierte Scoringverfahren zum Einsatz. Das heißt, mit dem Kreditscoring wird die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der Kunden ermittelt. So wird versucht, mit Hilfe von Fakten über eine Person, allgemeinen Erfahrungen und statistischen Werten möglichst zuverlässig das Verhalten von Kunden vorherzusagen. Die Mehrzahl nutzt nur unternehmensinterne Scoringsysteme.
Wenn ein Kredit abgelehnt wird
Bei einer negativen Entscheidung, werden dem Kunden die Ablehnungsgründe auf Nachfrage erklärt. Sie können ihren Standpunkt einbringen, um das Ergebnis noch zu beeinflussen. Keine der befragten Banken gibt unmittelbare Einsicht in das Scoreverfahren oder das Ergebnis.
Die Rechte der Konsumenten
Der Betreiber einer Bonitätsdatenbank muss Konsumenten vorab über Negativeinträge
informieren, damit sie sich auch gegen eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Datenverwendung wehren können. Wird der Betroffene nicht benachrichtigt, sind materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche denkbar. Neben einem Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen Negativeinträge, sofern die Datei öffentlich zugänglich ist (nach Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs OGH ist das der Fall, wenn es einen großen Kreis an Abfrageberechtigten gibt und das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme im Einzelfall nicht geprüft wird).