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Studie der Energieagentur
 
14.04.2010

Studie der Energieagentur Nebenkosten treiben Energiepreise

Von Erwin J. Frasl
Bei der Wahl der Energieversorgung sind für die Konsumenten nicht nur die Energiepreise für Strom und Gas von entscheidender Bedeutung, sondern auch die Nebenkosten. Wer Energiekosten sparen möchte muss vergleichen und den Energieanbieter wechseln.

Die Arbeiterkammer hat bei der Energieagentur eine Studie zu Strom- und Gaskosten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse: Bei Strom und Gas gibt es je nach Netzbetreiber massive Unterschiede bei den Nebenkosten. So machen etwa bei Strom und Gas die Aus- und Einschaltkosten in der Normalarbeitszeit bis zu 72 Euro aus, die Mahnspesen für die erste Mahnung bis zu fünf Euro. Wer mit seiner Energierechnung in Zahlungsverzug kommt, muss oft auch noch beträchtliche Nebenkosten zahlen.

Wie Sie bis zu 100 Euro sparen können

Auch bei den Energiepreisen selbst sind die Preisunterschiede unter den einzelnen Energie-Anbietern groß. Bei einem durchschnittlichen Jahres-Verbrauch machen die Preisunterschiede sowohl bei Strom als auch bei Gas bis zu 100 Euro aus. Auf Grund von Rabatten gibt es sehr viel Bewegung im Markt. Das bedeutet für die Konsumenten: regelmäßige Preisvergleiche lohnen sich. Biallo.at informiert Sie daher immer wieder über Änderungen bei den Konditionen von Gas und Strom.

So bietet aktuell der Salzburger Energie-Diskonter Switch, der Kunden in Österreich und Deutschland mit Strom und Gas versorgt, allen Kärntner Haushalten einen Wechsel von ihrem traditionellen Stromanbieter wie der Kelag zu Switch an und verspricht eine konkrete Ersparnis von 100 Euro.

Die Studie im Auftrag der Arbeiterkammer zeigt zudem, dass bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch bei Strom von der Gesamtrechnung jeweils ein Drittel auf Steuern und Abgaben, Netzkosten sowie Energiepreis entfallen. Bei Gas haben die Energiekosten einen Anteil von 50 Prozent, die Netzkosten sowie Steuern und Abgaben jeweils einen Anteil von rund 25 Prozent an den Gesamtkosten.

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Verbesserungen beim Verbraucherschutz notwendig

Um Energieverbraucher besser zu schützen schlägt die Arbeiterkammer eine Reihe von Maßnahmen vor:

  • Eine bundesweite Höchstpreisregelung für Nebengebühren durch die Regulierungsbehörde E-Control. Ratenzahlungspläne müssen kostenlos werden.  
     
  • Mahnverfahren sollen gesetzlich geregelt werden. Eine Abschaltung von Energie soll erst möglich sein, wenn der Konsument mindestens zwei schriftliche Mahnungen bekommen hat. Dann soll die Abschaltung mit einer entsprechenden Frist per eingeschriebenen Brief angedroht werden. Das muss in den Geschäftsbedingungen veröffentlicht werden.
     
  • Wer eine schlechte Bonität hat, muss oft als Sicherheitsleistung mehrere Teilbeträge vorauszahlen. Einkommensschwache können derartig hohe Beträge meist nicht vorfinanzieren. Deshalb soll maximal eine Monatsrate als Vorauszahlungsverpflichtung erlaubt sein. Die Rate muss dem zu erwartenden Verbrauch entsprechen. Außerdem dürfen von Personen mit schlechter Bonität keine Risikozuschläge verlangt werden.
     
  • Die Netzbetreiber und Energieversorger müssen dem Regulator Daten, etwa zur Anzahl der Abschaltungen oder Ratenzahlungsverfahren geben. Der Regulator muss einen Bericht erstellen. Im Bericht soll verdeutlicht werden, welche Konsumentengruppen gefährdet sind, von Stromlieferungen ausgeschlossen zu sein. Ergibt sich aus dem Bericht Handlungsbedarf, soll eine gänzliche oder teilweise Befreiung von den Strom-Netzgebühren verordnet werden.
  • Zudem soll es Förderungen von Energie-Effizienzmaßnahmen und kostenlose Energieberatung geben.
Biallo-Tipp: Jetzt vergleichen und sparen!

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