Samstag, 27.09.2025 18:37 Uhr
RSS | Inhalt |
Steuertipp
 
25.10.2011

Steuertipp Was Sie bei Leasing unbedingt bedenken sollten

Von Hans Hammerschmied
Die meisten Menschen denken beim Wort Leasing sofort an Autos. Dabei kann man nicht nur Fahrzeuge leasen, sondern auch Maschinen, Häuser, etc. Dem Ideenreichtum sind hierbei keine Grenzen gesetzt.
Leasing-Auto-Pkw-Fahrzeuge-Häuser-Mieten-Leasinggeber-Eigentümer-geleaste Sache-Leasingnehmer-Nutzungsrecht-Finanzierungsleasing-Leasingrate-Laufzeit-Restwert-Leasinggegenstand-Bilanz-Zinsen-Eigentum-Absetzung für Abnutzung AfA-operatives L
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH
Wie bei Mieten bleibt in der Regel der Leasinggeber Eigentümer der geleasten Sache, während der Leasingnehmer nur das Nutzungsrecht innehat. Beim Finanzierungsleasing wird nicht nur ein Leasingrate über eine bestimmte Laufzeit vereinbart, sondern auch ein zumeist niedriger Restwert, um den der Leasinggegenstand erworben werden kann.
In der Bilanz wird der Leasinggegenstand aktiviert, als ob ihn der Leasingnehmer gekauft hätte. Es können folglich nur die in den Leasingraten enthaltenen Zinsen abgeschrieben werden. Der Gegenstand selbst wird wie Eigentum jährlich im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben.
 
Lesen Sie auch

Steuertipp
Lohnt sich eine Höherversicherung?

Rechtstipp
Sieben Fehleinschätzungen bei der E-Mail-Archivierung

Steuerbegünstigung
Wie der "Golden Handshake" wirklich wirkt

Beim operativen Leasing steht der Nutzungsgedanke im Vordergrund. In diesem Fall hat der Leasingnehmer am späteren Erwerb des Leasinggegenstandes kein Interesse und übernimmt auch nicht das Risiko des Unterganges. Die Leasingraten sind zur Gänze Aufwand und scheinen nicht als Fremdkapital in der Bilanz des Unternehmens auf.


Grundsätzlich bietet Leasing die Möglichkeit den Aufwand bzw. die Anschaffungskosten für den Leasinggegenstand über den Leasingzeitraum zu verteilen. Auf diese Weise kann der Leasingnehmer steuern, auf wie viele Jahre der Aufwand verteilt wird.

Biallo-Tipp: Vorsicht muss man allerdings bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Pkw-Leasing walten lassen.

Die gesetzliche Nutzungsdauer von neuen Pkw beträgt acht Jahre. Da Pkw-Leasing-Verträge normalerweise über kürzere Zeit geschlossen werden, könnte man auf diese Weise diese gesetzliche Mindest-Abschreibungsdauer umgehen. Deshalb muss das operative Pkw-Leasing steuerlich so behandelt werden, als ob es über acht Jahre laufen würde. Um in der steuerrechtlichen Bilanz dieses Ergebnis zu erreichen bildet man einen sogenannten Leasingaktivposten.
 

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH ID:2081
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
2,250 %
zur Bank
2 zur Bank
2,250 %
zur Bank
3 zur Bank
2,000 %
zur Bank
4 zur Bank
1,900 %
zur Bank
5 zur Bank
1,900 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
1,850 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
1,850 %
zur Bank
3 zur Bank
1,800 %
zur Bank
4 zur Bank
1,750 %
zur Bank
5 zur Bank
1,750 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2025 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz