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Steuertipp
 
23.07.2013

Steuertipp Was sich bei der GmbH ab Juli geändert hat

Von Hans Hammerschmied
Wie kann man einerseits Geld sparen und andererseits Maßnahmen zur Stimulierung des Wirtschaftswachstums setzen? Man hat sich etwas einfallen lassen, was auf den ersten Blick den Staat kaum Geld kostet und Unternehmensgründungen erleichtern soll.
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Das Ziel: Schneller und leichter Unternehmen gründen
Ab 1. Juli 2013 wird das Gründen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einfacher und billiger. Das Mindeststammkapital soll auf 10.000,00 Euro (derzeit 35.000,00 Euro) gesenkt werden. Gründer müssen nur mehr einen Betrag von 5.000,00 Euro bar aufbringen (derzeit 17.500,00 Euro). Für alle Gesellschaften, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen gegründet wurden, soll es möglich werden, ihr Kapital bis zur Höhe des neuen Mindeststammkapitals herabzusetzen.
Die Gründung einer GmbH bedarf grundsätzlich eines Notariatsakts. Die Höhe der für den Notariatsakt anfallenden Kosten ist abhängig vom Stammkapital. Mit der Senkung des Stammkapitals verringern sich automatisch auch die anfallenden Kosten des Notariatsaktes.
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Die Mindest-Körperschaftsteuer ist abhängig vom Mindeststammkapital. Daher wird es auch hier zu einer Senkung von 1.750,00 Euro auf 500,00 Euro jährlich kommen. Die Vorauszahlungen sollen erst im Jahr 2014 auf den neuen Mindestbetrag herabgesetzt werden.
Die Gründungsanzeige soll nicht mehr im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht werden müssen.

Neue Sorgen beim Gläubigerschutz

Mit Blick auf den Gläubigerschutz ergeben sich aber Bedenken. Die Anfälligkeit für Insolvenzen wird dadurch wahrscheinlich steigen und mittelbar auch wieder das Staatsbudget belasten.
Neben den Erleichterungen der Unternehmensgründung tut sich allerdings auch eine Gefahr auf. Neu geregelt wurde nämlich die Haftung des faktischen Geschäftsführers. Als faktische Geschäftsführer werden üblicherweise Personen bezeichnet, die ein Unternehmen zwar leiten, die allerdings nicht wirksam zum Geschäftsführer bestellt wurden.

Der faktische Geschäftsführer wurde von den Gesellschaftern nicht rechtsgültig mit der Vertretung beauftragt. Er ist somit auch nicht im Firmenbuch eingetragen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde die Geschäftsführer-Haftung auch auf den faktischen Geschäftsführer ausgedehnt.

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