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Stadthäuser
 
22.04.2012

Stadthäuser Erben-Modell erleichtert Vermögensweitergabe

Von Erwin J. Frasl
Ein sogenanntes „Erben-Modell“ soll es Eigentümern von Stadthäusern erleichtern, Immobilienbesitz auf mehrere Erben aufzuteilen und Bauträgern Immobilien in Städten zu erschließen. Der Weg dazu heisst Tausch. „Übergabe-Optimierung“ nennt das das Makler-Unternehmen s-Real des Sparkassen-Sektors.
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Harald Kirch, Geschäftsführer der s-Real in Oberösterreich, hilft mit einem „Erben-Modell“ Eigentümern von Stadthäusern Immobilienbesitz auf mehrere Erben aufzuteilen und Bauträgern Immobilien in Städten zu erschlie&
Der Hintergrund: Bei großen, nicht parifizierten Stadthäusern kann es bei Aufteilung auf mehrere Erben schnell zu Erbstreitigkeiten kommen. Hier setzt Harald Kirch, Geschäftsführer der s-Real in Oberösterreich, mit seinem „Erben-Modell“ an. Dabei bietet die s-Real Hausbesitzern den wertgleichen Tausch des Objektes in mehrere Einzel-Wohnungen an. Das Objekt selbst wird an einen Bauträger verkauft, der es parifiziert, saniert und seinerseits weiterverkauft oder vermietet.
Falls das Haus doch zu einem höheren Preis als ursprünglich geschätzt und mit dem Hauseigentümer vereinbart verkauft werden, wird der frühere Hausbesitzer am Mehrerlös beteiligt, so Kirch im Gespräch mit Biallo.at. Die im Wege des Tauschs erworbenen Wohnungen können vom früheren Hausbesitzer einzeln vererbt werben und der Wohnungseigentümer kann bis zu seinem Lebensende obendrein Mieteinnahmen lukrieren.
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Das Erben-Modell eignet sich für Städte wie Wien, Linz, Graz oder Innsbruck – bei allen anderen Städten „schnaufe ich schon“ ist Kirch überzeugt, dass sich das „Erben-Modell nur in diesen Städten anwenden lässt. s-Real kauft und verkauft die Immobilien nicht selbst, sondern vermittelt zwischen den Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten und wird als Maklerunternehmen mit einem Maklerhonorar entlohnt.

Die Käufern derartiger Stadthäusern sind kapitalstarke Bauträger, so Kirch – aber auch die Verkäufer von Stadthäusern sind kapitalstark. In den Vereinbarungen der Käufer und Verkäufer wird festgelegt, wie viel beim Verkauf eines Stadthauses „hereinkommt und wie viel an Wohnungen eventuell plus Bargeld“ der tauschwillige Stadthauseigentümer erhält. Wenn bei den Liegenschaften eine Aufstockung und/oder ein Zubau möglich ist und der Bauträger mehr Geld hereinbekommt als ursprünglich geplant, dann bekommt der frühere Eigentümer zum Beispiel den entsprechenden Grundanteil nochmals bezahlt. In jedem Fall geht es bei einem derartigen Tausch "Stadthaus gegen Wohnungen" um einen fairen Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer, so Kirch.

Parifizierung

Bei einer Parifizierung geht es um die anteilsmäßige Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Ein Ziviltechniker stellt dazu in einem Gutachten den Nutzwert der einzelnen Räumlichkeiten in einem Haus fest. Im Grundbuch scheint bei jedem Wohnungseigentümer der Nutzwert seiner konkreten Wohnungseigentumsobjekte im Verhältnis zum Gesamtnutzwert der Liegenschaft auf. Beim einfachen Miteigentum teilen sich alle Miteigentümer das Eigentumsrecht an der gesamten Liegenschaft. Der einzelne ist in vielen Fällen auf die Zustimmung aller Miteigentümer angewiesen. Der Wohnungseigentümer hingegen entscheidet allein über die Nutzung und Verwertung seiner Räumlichkeiten. Nur die Allgemeinflächen bleiben auch nach Parifizierung im Miteigentum aller Wohnungseigentümer.

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