Samstag, 27.09.2025 18:33 Uhr
RSS | Inhalt |
Schenkung
 
10.09.2013

Schenkung Diese Fakten sollten Sie kennen

Von Katharina Müller
Vererben oder verschenken hat so mache Tücke. Damit Ihr letzter Wille als Erblasser wirklich umgesetzt wird, sollten Sie folgendes unbedingt beachten.
Schenkungsanrechnung-Erblasser-Kinder-Ehegattin-Verwandten-Verwandten-Lieblingssohn-Vermögen-Testament-Erbfolge-Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch-ABGB-Pflichtteilsberechtigte-Schenkungen-Erbrecht-Nachlass-Schenkungspflichtteil-Herausgabeanspru
Bei der Schenkung kommt es oft auf die Details an
Es liegt folgender Sachverhalt vor: Ein Erblasser hat zwei Kinder. Die Ehegattin ist bereits vorverstorben. Es existieren keine weiteren Verwandten. Vor seinem Todesfall verschenkt der Erblasser seinem Lieblingssohn den Großteil seines Vermögens. Der zweite Sohn wird vor dem Ablebenszeitpunkt nicht bedacht. Nach fünf Jahren verstirbt der Erblasser. Im Ablebenszeitpunkt liegt kein Testament vor. Für die Aufteilung im Wege der gesetzlichen Erbfolge liegt nur mehr ein sehr geringes Vermögen vor.
Liegt solch ein Sachverhalt vor, ist die Schenkungsanrechnung im Sinne des Paragraf 785 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) von großer Bedeutung. Diese verhindert, dass Pflichtteilsberechtigte aufgrund von vorzeitigen Schenkungen hinsichtlich Ihres Erbrechts zu kurz kommen bzw. dient die Schenkungsanrechnung dem Ausgleich zwischen mehreren Pflichtteilsberechtigten.
Wird die Schenkungsanrechnung geltend gemacht, wird das verschenkte Vermögen fiktiv dem Nachlass im Todeszeitpunkt zugerechnet. Anrechnungsberechtigt sind pflichtteilsberechtigte Kinder und pflichtteilsberechtigte Ehegatten. Die Pflichtteilsberechtigten werden so gestellt, als wäre die Schenkung noch immer im Vermögen des Erblassers. Die Berechnungsbasis für das gesetzliche Erbrecht wird angehoben.
Lesen Sie auch

Rechtstipp
Pflichtteilsminderung: Was Sie unbedingt wissen sollten

Rechtstipp Scheidung
Unterhaltsverpflichtung über den Tod des Verpflichteten hinaus

Familie
Rechte und Pflichten der Eltern

Voraussetzungen für die Schenkung

Die Geltendmachung des Schenkungspflichtteils setzt voraus, dass jemand unentgeltlich einen vermögenswerten Vorteil erhalten hat, welcher gleichzeitig eine Wertminderung des Nachlasses bedeutet. An wen die Schenkung erfolgt ist, ob an pflichtteilsberechtigte Personen oder Dritte, ist für die Schenkungsanrechnung unbeachtlich.

Von Bedeutung ist die Differenzierung zwischen einer Schenkung an Dritte oder Verwandte jedoch aufgrund des zeitlichen Aspekts. Denn Schenkungen, welche früher als zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers an nicht pflichtteilsberechtige Personen erfolgt sind, sind von einer Anrechnung ausgeschlossen. Hingegen sind Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen unbefristet anzurechnen.

Zurückkommend auf den gegenständlichen Sachverhalt ist der nicht bedachte Sohn zur Schenkungsanrechnung berechtigte. In weiterer Folge wird das verschenkte Vermögen dem Nachlass wieder hinzugerechnet. Findet sein Anspruch nicht Deckung im Nachlass, kann ein Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten geltend gemacht werden.

 

 

 

 

Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
12.08.2013 10:13 Uhr - von max megart
Pflichteilsberechtigt bedeutet?
Sohn hat Schenkungen, Grundstücke vor 10 Jahren erhalten, Tochter wird auf Pflichtteil gesetzt. Kein Testament vorhanden. Kann die Tochter Pflichtteilsansprüche an die Schenkungen des Vaters an den Sohn noch geltend machen?
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.de ID:3376
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
2,250 %
zur Bank
2 zur Bank
2,250 %
zur Bank
3 zur Bank
2,000 %
zur Bank
4 zur Bank
1,900 %
zur Bank
5 zur Bank
1,900 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
|link.alt|
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
1,850 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
1,850 %
zur Bank
3 zur Bank
1,800 %
zur Bank
4 zur Bank
1,750 %
zur Bank
5 zur Bank
1,750 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2025 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz