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Rückführung von Schwarzgeld aus dem Ausland
 
16.03.2010

Rückführung von Schwarzgeld aus dem Ausland Selbstanzeige als konstruktive Lösung

Von Erwin J. Frasl
Heinrich Weninger, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Stiftungsoffice bei Kathrein & Co., rät Anlegern mit Schwarzgeld zu Selbstanzeigen. Der Politik empfiehlt Weninger eine Amnestie für Steuersünder.
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Heinrich Weninger, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Stiftungsoffice bei Kathrein & Co., rät Steuersündern zu entschlossenem Handeln

Die Höhe des außerhalb Österreichs angelegten Geldes dürfte wesentlich über den jüngst aufgrund der Quellensteuer hochgerechneten rund zwölf Milliarden Euro liegen, da mit dieser Berechnung nur natürliche, jedoch nicht juristische Personen – also ausländische Stiftungen oder Gesellschaften – erfasst wurden, so Heinrich Weninger, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Stiftungsoffice bei Kathrein & Co.
 
Für Steuersünder wird es eng

„Für nicht deklariertes Vermögen im Ausland wird es sehr bald eng,“ stellt Weninger in diesem Zusammenhang fest. Die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in jüngster Zeit derart rasch verändert, dass „jeder Betroffene jetzt über eine Lösung nachdenken sollte,“ meint der Kathrein-Banker. Nicht nur der zunehmend intensive bilateral geregelte Informationsaustausch oder diverse Steuer-CDs mit geheimen Daten sprechen eindeutig für konkrete Überlegungen, das im Ausland geparkte Vermögen zurückzuführen. Auch die politische Grundstimmung, Steuervermeidung nicht mehr als Kavaliersdelikt zu betrachten, sei in allen Ländern gestiegen und darüber hinaus mancher Strafrahmen erhöht werden.

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Selbstanzeige als konstruktive Lösung

Als schlechtesten Lösungsansatz bezeichnet Weninger Untätigkeit: „Nichts tun und Vogel-Strauss-Politik führt schneller als vermutet zu gravierenden Problemen.“ Ebenso existierten eine Reihe von ungeeigneten Zwischenlösungen, wie etwa eine einfache Überweisung ins Inland oder der Abschluß von langfristigen Versicherungen. Der einzig konstruktive Ansatz ist die Selbstanzeige, die durch einen Steuerberater erfolgen sollte und mit Zahlungen von rund sechs bis acht Prozent des Volumens für Steuernachzahlung und Beratungskosten zu beziffern ist.

Vorbild Sparbuch-Endbesteuerung

Ein vernünftiger Ansatz seitens der Politik wäre laut Weninger eine gesetzliche Regelung über eine Rückholung österreichischen Geldes nach den Vorbildern des Stiftungsgesetzes oder der Einführung der Endbesteuerung für Sparbücher, Bankguthaben und Anleihen im Jahr 1993. Dies würde auch eine merkliche Entlastung des angespannten Staatshaushaltes bringen. Der österreichischen Volkswirtschaft würde mit einem Schlag wesentliches Volumen an frischem Geld für Investitionen, Konsum oder Geldanlage zur Verfügung stehen. Das repatriierte Geld würde in Österreich künftig Erträge für den Staat, die Banken und die Wirtschaft abwerfen, statt wie derzeit ausländische Volkswirtschaften zu fördern. Vermieden werden müssten klarerweise falsche Amnestiesignale für Auslandsvermögen aus strafrechtlich relevanten Quellen, wie Geldwäsche oder Terrorismus, so Weninger.

Kathrein & Co
Kathrein & Co ist eine 100-Prozent-Tochter der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB). Die Kathrein-Bank bietet Veranlagungen für Privat- oder Stiftungsvermögen und steht Kunden bei allen Fragen zur Vermögensweitergabe und bei Unternehmenskäufen und -verkäufen zur Seite.
Leserkommentare
16.03.2010 16:05 Uhr - von Jonas St.
Schwarzgeld weiß waschen
Also einfach nix tun ist sicher die falsche Vorgehensweise, vor allem da ab Ende des Jahres das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz in Kraft tritt und es ab dann für die heimische Finanz sehr leicht ist Informationen über in der Schweiz veranlagtes Geld zu bekommen. Neben der Selbstanzeige gibt es aber auch eine andere Möglichkeit die z.b. die Capital Bank (http://www.capitalbank.at/index.php?id=83&tx_ttnews[tt_news]=10&cHash=50f9ab92d4) anbietet. Dabei wird das "Schwarzgeld" in einem österreichischen Depot veranlagt, es ist dann zwar noch immer nicht deklariert aber steuerehrlich weil endbesteuert. Und ab dann kann eine Verjährung des Schwarzgelddeliktes beginnen, was meines Wissens sieben Jahre dauert. Dass die Politik eine Selbstanzeige empfiehlt ist logisch, denn dann bekommt sie mehr vom Kuchen.
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