EU-Erbrechtsverordnung
Die Auswirkungen für Todesfälle mit Auslandsberührung
Mietrecht und Todesfall
Welche Konsequenzen hat der Tod des Mieters?
Familie
Rechte und Pflichten der Eltern
Steuerabkommen Liechtenstein-Österreich
Was steckt wirklich dahinter?
Ausgenommen hiervon ist jedoch die Veräußerung des Geschenks an Dritte. Dies würde zwar keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Geschenkgeber hervorrufen, jedoch hat der Beschenkte das Recht Schadenersatz vom Nachlass oder von den Erben zu verlangen. Das verspätete Recht zur Schadenersatzforderung ist darauf zurückzuführen, dass der tatsächliche Schadenseintritt erst im Todeszeitpunkt des Geschenkgebers vorliegt. Denn eben erst dann, wäre die verschenkte Sache in das Eigentum des Geschenknehmers gelangt.
Entschließen sich die Vertragspartner, einen solchen Vertrag zu schließen, bedarf es der Einhaltung folgender Gültigkeitsvoraussetzungen: der Annahme des Angebotes durch den Beschenkten, der ausdrücklichen Erklärung des Geschenkgebers, auf den freien Widerruf der Schenkung zu verzichten, und die Einhaltung der Form des Notariatsakts. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt ein wirksamer Schenkungsvertrag auf den Todesfall vor, der grundsätzlich nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Nur in den gesetzlich normierten gravierenden Fällen hat der Schenker das Recht, den Vertrag zu widerrufen, beispielsweise wenn es ihm an dem notwendigen Unterhalt mangelt.