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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
 
02.05.2011

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge AK fordert Verbesserungen oder Aus für PZV

Von Michael Andreas
Man sollte meinen, dass ein staatlich gefördertes Produkt besonderer Kontrolle unterliegt und aufgrund der Prämien ein rentables Vorsorgeinstrument darstellt. Beides trifft auf die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge nicht zu. Die Arbeiterkammer fordert deshalb Verbesserungen oder das Ende der staatlichen Förderung.
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Dr. Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, fordert Verbesserungen bei der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge oder deren Ende
Derzeit müssen bei der staatlich geförderter Zukunftsvorsorge mindestens 30 Prozent der geleisteten Einzahlungen in Aktien angelegt werden. Und es gibt bei der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge PZV eine Garantie auf das eingezahlte Kapital. Diese Kapitalgarantie bewirkt allerdings, dass sich die Anbieter mit kostenintensiven Geschäftskonstruktionen absichern müssen. Das schmälert die Erträge, was aber für die Kunden nicht erkennbar ist, so Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.
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Oft wird nur Kapital ohne Ertrag ausbezahlt

Die Betroffenen werden nach Ablauf der Mindestbindefrist oder auch erst bei Pensionsantritt bemerken, dass sie lediglich ihr eingezahltes Kapital – ohne jeden Ertrag – zur Verrentung bekommen. Informiert werden viele davon nicht.

Keine Ausstiegsmöglichkeit

Zudem besteht keine Möglichkeit, aus dieser Anlageform auszusteigen, auch nicht in einer Notlage. Oft wird beim Beratungsgespräch mit der staatlichen Prämie geworben, als wäre sie so etwas wie ein Zinssatz. Auf Mindestbindefristen wird zum Teil gar nicht hingewiesen.

So will die Arbeiterkammer künftige Pensionisten bei der PZV schützen:
  • Sicherung des staatlichen Pensionssystems statt Verlagerung in den privaten Bereich
  • Möglichkeit der Überführung des angesparten Kapitals in das staatliche Pensionssystem
  • Verpflichtende Informationen an die Kunden, wenn die Sicherungsgeschäfte die Erträge aufzufressen drohen
  • Kündigungsmöglichkeit in Notlagen
  • Gesetzliche Vorgabe von Maximalkosten für Verwaltung und Veranlagung
  • Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht
  • Verpflichtung zur Erzielung eines garantierten Mindestertrages und einer garantierten Mindestrente
  • Aufhebung der verbindlichen Aktienquote
  • Aufhebung der Veranlagungsbeschränkung auf die Wiener Börse
"Wenn diese Verbesserungen nicht kommen, wäre es besser, die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge völlig vom Markt zu nehmen", so Kalliauer.
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