Die Veranlagung in Wohnbauanleihen ist steuerbegünstigt, so Thore Dohse von der Bank Austria.
Steuervorteile bei Wohnbauanleihen
Für Privatanleger sind die Zinsen aus Wohnbauanleihen bis zum Ausmaß von vier Prozent jährlich von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Beim Kauf gibt es keine betragliche Begrenzung und bei Verkauf keine Nachversteuerung. Durch diese Begünstigung ergibt sich ein höherer Netto-Ertrag gegenüber voll steuerpflichtigen Anleihen.
Wohnbauanleihen sind endbesteuert - das heißt, sie sind von der Einkommensteuer befreit. Die Aufwendungen für den Ersterwerb der Anleihen können von Privatanlegern im Rahmen der gesetzlich geregelten Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine Behaltedauer von zehn Jahren. Die effektive Rendite hängt daher unter anderem auch vom jeweiligen Einkommen ab.