Wir bieten eine neue Anlageform die jene Angst berücksichtigt, die sich bei vielen Anlegern auf Grund der Kapitalmarktschwankungen verstärkt hat. Mit der Kapitalgarantie sichern wir jetzt auch den Kaufkrafterhalt des investierten Geldes ab“, meint Dr. Christian Sedlnitzky, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Versicherung.
Kapitalgarantie und Inflationsausgleich
Zusätzlich zur garantierten Mindestauszahlung partizipiert der Anleger mit seinem Sparbeitrag zu 100 Prozent über einen Inflationsindex an der Entwicklung der Inflationsrate im entsprechenden Veranlagungszeitraum. Der Sparbeitrag entspricht dem Nettobeitrag abzüglich Kosten. Für die Berechnung des Ertrages wird der harmonisierte Verbraucherpreisindex - exklusive Tabakwaren - des Euroraumes als Inflationsindex zugrunde gelegt. Am Ende der vereinbarten Veranlagungsdauer erhält der Anleger die prozentuelle Differenz zwischen Anfangsstand und Endstand des Inflationsindex auf seinen Sparbeitrag gutgeschrieben. Der Sparbeitrag ist somit vor Kaufkraftverlust gesichert.
KESt-freie Auszahlung
Die garantierte Mindestablaufleistung ist von der gewählten Laufzeit (zehn oder zwölf Jahre) abhängig. 128,74 Prozent Kapitalgarantie auf den Nettobeitrag (Beitrag exkl. vier Prozent Versicherungssteuer) gelten für das zehnjährige Produkt und 141,20 Prozent für das zwölfjährige Produkt. Dies entspricht über zwölf Jahre einer durchschnittlichen Verzinsung von 2,91 Prozent p.a. Im Vergleich dazu benötigt man bei einer kapitalertragsteuerpflichtigen Veranlagung 3,88 Prozent p.a.
Die Auszahlung ist KESt-frei, es fällt grundsätzlich keine Einkommenssteuer, insbesondere keine Substanzgewinnsteuer und keine Spekulationssteuer an. Die Steuerfreiheit der Erträge bedeutet, dass der Anleger um ca. 33 Prozent mehr Ertrag gegenüber einem steuerpflichtigen Veranlagungsprodukt erwirtschaftet.