Der VKI hatte am 30.6.2009 eine erste Sammelklage gegen den AWD beim Handelsgericht Wien eingebracht. Inzwischen hat der VKI mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS - mangels Gesprächsbereitschaft des AWD - weitere vier Sammelklagen und einige Musterprozesse bei Gericht anhängig gemacht. In Summe geht es um rund 2.500 Geschädigte und einen Streitwert von rund 40 Millionen Euro.
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"Damit haben die SammelklägerInnen eine wichtige Hürde genommen: Die Sammelklage ist zulässig und nun wird sich das Handelsgericht Wien endlich mit unseren Vorwürfen gegen den AWD in der Sache beschäftigen müssen", freut sich Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz fußt im Wesentlichen auf zwei Begründungen:
Der AWD selbst findet es aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, dass eine so wichtige Frage wie die Entscheidung über die Zulässigkeit der "Sammelklage" des VKI keiner Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz zugänglich sein soll. AWD will daher prüfen, inwieweit zu
dieser Frage der Oberste Gerichtshof (OGH) angerufen werden kann und sollte diese Prüfung
positiv ausfallen das entsprechende Rechtsmittel ergreifen.