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Konsumentenschützer punkten gegen AWD
 
11.03.2010

Konsumentenschützer punkten gegen AWD OLG Wien weist Rekurs gegen Sammelklage zurück

Von Erwin J. Frasl
Das Handelsgericht Wien kann jetzt die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in der Sache selbst mit dem Vorwurf der systematischen Fehlberatung von AWD-Kunden beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien klären.
Das Handelsgericht Wien hat am 16.11.2009 die erste Sammelklage des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar - das hat das Oberlandesgericht in seiner heute zugestellten Entscheidung dem AWD beschieden. Nun wird sich das Gericht im Verfahren um die Sammelklage in der Sache mit dem VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von AWD-Kunden beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien zu beschäftigen haben.


Der VKI hatte am 30.6.2009 eine erste Sammelklage gegen den AWD beim Handelsgericht Wien eingebracht. Inzwischen hat der VKI mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS - mangels Gesprächsbereitschaft des AWD - weitere vier Sammelklagen und einige Musterprozesse bei Gericht anhängig gemacht. In Summe geht es um rund 2.500 Geschädigte und einen Streitwert von rund 40 Millionen Euro.

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Wichtige Hürde genommen

Der AWD hat bislang vor allem die Zulässigkeit der Sammelklage bestritten und mit allen Mitteln bekämpft. In der ersten Sammelklage hat aber das Handelsgericht Wien am 16.11.2009 die Sammelklage für zulässig und sich als zuständig erklärt. Das Gericht ging auch davon aus, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar sei. Der AWD hat dennoch Rekurs erhoben und ist damit nun beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt.


"Damit haben die SammelklägerInnen eine wichtige Hürde genommen: Die Sammelklage ist zulässig und nun wird sich das Handelsgericht Wien endlich mit unseren Vorwürfen gegen den AWD in der Sache beschäftigen müssen", freut sich Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz fußt im Wesentlichen auf zwei Begründungen:

  1. Nach Auswertung von 7.000 Beschwerden geht der VKI als Kläger davon aus, dass die AWD-Kunden mit System falsch beraten wurden. "Es geht nicht um einige Ausreißer, vielmehr kamen die AWD-Berater insbesondere durch das Provisionssystem des AWD unter Zugzwang, im eigenen Interesse auch konservativen Sparern Immobilienaktien - als "so sicher wie ein Sparbuch" - verkaufen zu müssen", so Kolba.
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  2. Wie wir jetzt wissen, hat die Depotbank von Immofinanz und Immoeast - die Constantia Privatbank - die satten Spesen für die Aktienkäufe (bis zu fünf Prozent der Kaufsumme) "1:1" an den AWD zurückgeleitet. Der AWD hat seinen Beratern höchste Abschlussprovisionen (bis zu 3,8 Einheiten) bezahlt und selbst für das Halten der Aktien jährliche Bestandprovisionen bezogen. All das hat man den Kunden - mit System - verschwiegen. "Der AWD hätte diesen Interessenkonflikt aufdecken müssen. Da er das nicht tat, wird er all jenen schadenersatzpflichtig, die - hätten sie von den Provisionen und dem bestehenden Eigeninteresse des AWD gewusst - diese Aktien nicht gekauft hätten", beschreibt Dr. Kolba diese zweiteAnspruchsgrundlage.


Der AWD selbst findet es aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, dass eine so wichtige Frage wie die Entscheidung über die Zulässigkeit der "Sammelklage" des VKI keiner Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz zugänglich sein soll. AWD will daher prüfen, inwieweit zu
dieser Frage der Oberste Gerichtshof (OGH) angerufen werden kann und sollte diese Prüfung
positiv ausfallen das entsprechende Rechtsmittel ergreifen.

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