Außerdem wird auch eine einkommensabhängige Variante unter dem Stichwort "12 plus 2 Monate" eingeführt, bei der der Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens möglich ist. Dabei ist auch ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Mit der "Flexibilisierung" der Zuverdienstgrenze (16.200 Euro im Jahr) bei allen vier Pauschalvarianten will man künftig einen relativen Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens ermöglichen. Bei Mehrlingsgeburten gibt es 50 Prozent Zuschlag.
Neue Regelung für Alleinerziehende
Eine neue Regelung gibt es für Alleinerziehende: In Härtefällen erhalten Frauen zusätzlich zwei Monate länger Kindergeld. Das ist dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer krank oder im Gefängnis ist, oder aber, wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind. Auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen unter 1.200 Euro und einem laufenden Unterhaltsverfahren können mit dem Geld rechnen.
Beihilfe von 180 Euro
Es soll aber auch eine nicht rückzahlbare Beihilfe von 180 Euro im Monat für Paare und Alleinerziehende geben, die ein Jahr lang bezogen werden kann. Auch diese ist ans Einkommen geknüpft: Man darf nicht mehr als 5.008 Euro im Jahr verdienen. Bei Paaren gilt: Der Bezieher darf nicht mehr als bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen (357,74 Euro im Monat), der Partner nicht mehr als 16.200 Euro im Jahr.