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Wie das Konto nicht zur Falle wird
Variante 1:
In der Variante 1 können Eltern das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bekommen. Der Zeitraum verlängert sich bis längstens zum 3. Geburtstag, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 14,53 Euro pro Tag oder durchschnittlich 436 Euro im Monat.
Variante 2:
Bei dieser Kurzleistung wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 20. Lebensmonat ausgezahlt. Der Zeitraum verlängert sich bis längstens zum 2. Geburtstag, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die Höhe beträgt in diesem Modell 20,80 Euro pro Tag oder durchschnittlich 624 Euro pro Monat.
Variante 3:
Bei der zweiten Kurzleistung wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 15. Lebensmonat ausgezahlt. Der Zeitraum verlängert sich bis zum 18. Lebensmonat, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld im Ausmaß von mindestens drei Monaten bezieht. Die Höhe beträgt 26,60 Euro pro Tag oder durchschnittlich 798 Euro pro Monat.
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld beginnt mit der Geburt des Kindes. Er ruht, solange Wochengeld oder Betriebshilfe an die Mutter ausgezahlt wird. Der Anspruch endet mit der Geburt eines jüngeren Kindes oder sobald das Kind das Alter erreicht hat, das der jeweils gewählten Variante entspricht.