Steuertipp
KEST-Neu – und ihre Handhabe
Sieben Fragen an: Manfred Lappe
Wo bei Krediten die Gefahren lauern
Vorsorge
Was den Österreichern Angst macht
Außergewöhnliche Belastungen als Entlastung für Unwetteropfer
Folgende Kosten können in voller Höhe, also ohne Selbstbehalt, als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, sofern sie nicht vom Katastrophenfonds oder einer Versicherung getragen werden: