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Pläne von Finanzminister Josef Pröll
 
30.09.2009

 

Diese Maßnahmen sollen Kriminelle treffen
 

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Eigengeldwäsche soll ein eigener Straftatbestand werden: Als Geldwäsche gilt in Österreich nur, wenn für dritte Personen Gewinne aus deren Straftaten gewaschen werden. Das Waschen von Gewinnen aus eigenen Straftaten ist in Österreich derzeit kein eigener Straftatbestand.

Trennung von Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren: Derzeit führt eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung in der Regel sofort zur Einleitung eines Strafverfahrens. Dadurch könnten kriminelle oder terroristische Organisationen vorgewarnt werden. Es soll daher eine schärfere Trennung geben: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen zunächst eingehend analysiert und untersucht werden können, bevor formal ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn der Verdacht besteht dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient. Es soll eine Ausweitung dahingehend erfolgen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (die Transaktion also nicht explizit der Geldwäsche dienen muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die Finanzierung terroristischer Akte geht).

• Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle beim Empfang, der Analyse und der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle mehr Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen betreffend Terrorismusfinanzierung erhalten.
Mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht (FMA): Die Finanzmarktaufsicht soll unter anderem explizite Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen.

Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der Geldwäschebeauftragten in Finanzinstituten sollen genauer definiert werden (z.B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff haben und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des Finanzinstitutes angesiedelt sind).

Transparenz bei Aktiengesellschaften: Inhaberaktien sollen künftig nur noch bei börsennotierten Gesellschaften zulässig sein. Außerdem soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.

Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen prinzipiell in allen Fällen öffentlich registriert sein. Schon bisher scheinen die Begünstigten in vielen Fällen in der öffentlichen Stiftungsurkunde auf, es gibt aber in gewissen Fällen Ausnahmen - etwa, wenn die Begünstigten erst nach der Gründung der Stiftung durch eine in der Stiftungsurkunde genannte Stelle benannt werden. 

Verschärfung beim Einfrieren von Vermögenswerten: Das Einfrieren von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist in Österreich derzeit nur möglich, wenn es einen Bezug zum Ausland gibt. Künftig soll es auch bei nicht grenzüberschreitenden Sachverhalten ermöglicht werden. 

Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Bei Casinos soll künftig bei sämtlichen Transaktionen über 3.000 Euro die Identität der Kunden festgestellt werden. Derzeit passiert das nur bei EU- und EWR-Bürgern, nicht aber bei Kunden, die von außerhalb des EWR-Raums kommen. Außerdem soll klargestellt werden, wie Geldwäsche-Bestimmungen speziell im Bereich der Internet-Casinos anzuwenden sind.

"Wir wollen nicht, dass Drogenhändler ihre Profite weißwaschen können, und wir wollen der Finanzierung von Terrororganisationen einen Riegel vorschieben. Ich als Finanzminister werde alles tun, um Verbrechern und Terroristen das Leben so schwer wie möglich zumachen", so Pröll.

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Foto: Fotograf : Benedikt v.Loebell Copyright: Bundesministerium für Finanzen ID:305
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