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Immobiliensteuer
 
25.02.2012

Immobiliensteuer Immobilien noch im März verkaufen?

Von Erwin J. Frasl
Wer den Verkauf von Immobilien plant, sollte diesen noch im März über die Bühne zu bringen, um den Veräußerungsgewinn möglichst steuerfrei zu lukrieren. Die Zeit dafür ist günstig, da derzeit eine große Nachfrage von Kapitalanlegern besteht.
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Alexander Kurz, zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen
Ab 01. 04. 2012 sind im Zuge des Sparpakets der Regierung Verschlechterungen
für die Verkäufer von Immobilien, vor allem soweit es sich nicht um die Veräußerung eines Hauptwohnsitzes handelt, zu erwarten, so Alexander Kurz, Chef der Immobilienkanzlei Alexander Kurz GmbH in Salzburg.


Bislang war der Gewinn, der bei Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und  Gebäuden im Privatbereich erzielt wurde, nach einer Spekulationsfrist von  zehn Jahren steuerfrei. Nun wird eine Steuer von 25 Prozent des  Veräußerungsgewinnes fällig, so Kurz.

Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Bei Erwerb einer Liegenschaft vor dem 01. 04. 2002 sind nur 3,5 Prozent Steuer vom Veräußerungsgewinn an den Fiskus abzuliefern.
     
  2. Umwidmungsgewinne: Wurde ein unbebautes Grundstück nach dem 01. 01. 1988 umgewidmet (z.B. von landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland) so sind bei  einer Veräußerung nach dem 01. 04. 2012 vom erzielten Verkaufserlös für  diesen Grund und Boden 15 Prozent Steuer an den Fiskus abzuliefern. Sollte auf  diesem umgewidmeten Grundstück zwischenzeitlich ein Gebäude errichtet  worden sein, so ist ein nach dem 01. 04. 2012 erzielter Verkaufserlös aufzuteilen.


Vom Veräußerungserlösanteil für das Grundstück fallen 15 Prozent Steuer an, vom
Veräußerungsgewinnanteil für das Gebäude sind 3,5 Prozent Steuer zu berappen, wenn
das umgewidmete Grundstück vor dem 01. 04. 2002 erworben wurde.

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Hier ein konkretes Beispiel

Ein Ferienhaus wurde im Juni 2002 um € 300.000,-- gekauft und wird im  Dezember 2012 um 500.000 Euro  verkauft. Der Veräußerungsgewinn von 200.000 Euro war nach bisheriger Rechtslage (10-Jahresfrist überschritten)  steuerfrei - nunmehr sind 25 Prozent (dassind  50.000 Euro) an den Fiskus abzuliefern.

Wichtig: Da derzeit eine große Nachfrage von Kapitalanlegern besteht, ist zu  überlegen, Immobilien noch im März zu verkaufen und den Veräußerungsgewinn  möglichst steuerfrei zu lukrieren. Unter Umständen könnte es auch einen  Sinn ergeben, Immobilien an eine eigene Gesellschaft bzw. familienintern zu  veräußern.

Vorsicht: Vor einer Abwicklung ist sicherlich der genaue Gesetzeswortlaut abzuwarten und ein Rechtsanwalt, Notar bzw. Wirtschaftstreuhänder zu konsultieren.

Immobilienkanzlei Alexander Kurz

1976 gründete Alexander Kurz seine Kanzlei, in der 13 Mitarbeiter tätig sind. Alexander Kurz ist seit 1984 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen. Sein Einzugsbereich erstreckt sich über Westösterreich. Das Tätigkeitsspektrum reicht von Mietobjekten bis hin zu hochwertigen Immobilien, wo Kurz einer der Hauptanbieter ist.

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Foto: Immobilienkanzlei Alexander Kurz, Chef der Immobilienkanzlei Alexander Kurz GmbH: Es ist zu überlegen, Immobilien noch im März zu verkaufen und den Veräußerungsgewinn möglichst steuerfrei zu lukrieren. Unter Umständen k& ID:2394
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