Bislang war der Gewinn, der bei Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Gebäuden im Privatbereich erzielt wurde, nach einer Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei. Nun wird eine Steuer von 25 Prozent des Veräußerungsgewinnes fällig, so Kurz.
Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
Vom Veräußerungserlösanteil für das Grundstück fallen 15 Prozent Steuer an, vom
Veräußerungsgewinnanteil für das Gebäude sind 3,5 Prozent Steuer zu berappen, wenn
das umgewidmete Grundstück vor dem 01. 04. 2002 erworben wurde.
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Hier ein konkretes Beispiel
Ein Ferienhaus wurde im Juni 2002 um € 300.000,-- gekauft und wird im Dezember 2012 um 500.000 Euro verkauft. Der Veräußerungsgewinn von 200.000 Euro war nach bisheriger Rechtslage (10-Jahresfrist überschritten) steuerfrei - nunmehr sind 25 Prozent (dassind 50.000 Euro) an den Fiskus abzuliefern.
Wichtig: Da derzeit eine große Nachfrage von Kapitalanlegern besteht, ist zu überlegen, Immobilien noch im März zu verkaufen und den Veräußerungsgewinn möglichst steuerfrei zu lukrieren. Unter Umständen könnte es auch einen Sinn ergeben, Immobilien an eine eigene Gesellschaft bzw. familienintern zu veräußern.
Vorsicht: Vor einer Abwicklung ist sicherlich der genaue Gesetzeswortlaut abzuwarten und ein Rechtsanwalt, Notar bzw. Wirtschaftstreuhänder zu konsultieren.
1976 gründete Alexander Kurz seine Kanzlei, in der 13 Mitarbeiter tätig sind. Alexander Kurz ist seit 1984 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen. Sein Einzugsbereich erstreckt sich über Westösterreich. Das Tätigkeitsspektrum reicht von Mietobjekten bis hin zu hochwertigen Immobilien, wo Kurz einer der Hauptanbieter ist.