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Fundpromotor zu Schadenersatz verurteilt
 
23.08.2009

Fundpromotor zu Schadenersatz verurteilt Gericht verurteilt Fehlberatung

Von Erwin J. Frasl
Das Handelsgericht Wien verpflichtet Vermittler von MEL-Zertifikaten wegen gravierender Fehlberatung zu Schadenersatz. Die Käuferin trifft laut Gericht aber eine Mitschuld, weil sie sich unzureichend informiert hat. Dagegen will der Verein für Konsumenteninformation, der das Verfahren angestrengt hatte, berufen.
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Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation, will mit Berufung mehr Rechte für Anleger durchsetzen
Wie wichtig es für Anleger ist, sich bei Geldanlagen laufend und möglichst gut zu informieren, wie dies das Finanzportal biallo.at möglich macht, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Bundesministeriums
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
(BMSK) ein Gerichtsverfahren gegen einen MEL-Vermittler angestrengt. Die Sachlage dabei, so der Verein für Konsumenteninformation: Die Klägerin, eine pensionierte Volksschullehrerin, kaufte über Vermittlung einer Vertreterin der Firma Fundpromotor im November 2006 um rund 40.000 Euro bei der Meinl Bank MEL-Zertifikate. Die Beraterin pries das Anlageprodukt laut VKI als „mündelsichere Anlage“ und sprach von einer „Investition in Immobilien“.

 

Die Beraterin war sich selbst, so das Handelsgericht Wien, nicht im Klaren, welcher Natur das vermittelte Wertpapier war, dass die MEL Ltd., eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Jersey, war und daher nicht österreichischem Recht unterlag. Die Klägerin wollte ein sicheres Anlageprodukt erwerben. Mit diesem Ziel sei der Erwerb von Aktien (oder Zertifikaten, die Aktien vertreten) nicht vereinbar, so das Gericht, das von einer grob sorgfaltswidrigen gravierenden Fehlberatung ausgeht.

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