Wie wichtig es für Anleger ist, sich bei Geldanlagen laufend und möglichst gut zu informieren, wie dies das
Finanzportal biallo.at möglich macht, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Der
Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des
Bundesministeriums
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) ein Gerichtsverfahren gegen einen MEL-Vermittler angestrengt. Die Sachlage dabei, so der Verein für Konsumenteninformation: Die Klägerin, eine pensionierte Volksschullehrerin, kaufte über Vermittlung einer Vertreterin der Firma Fundpromotor im November 2006 um rund 40.000 Euro bei der Meinl Bank MEL-Zertifikate. Die Beraterin pries das Anlageprodukt laut VKI als „mündelsichere Anlage“ und sprach von einer „Investition in Immobilien“.
Die Beraterin war sich selbst, so das Handelsgericht Wien, nicht im Klaren, welcher Natur das vermittelte Wertpapier war, dass die MEL Ltd., eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Jersey, war und daher nicht österreichischem Recht unterlag. Die Klägerin wollte ein sicheres Anlageprodukt erwerben. Mit diesem Ziel sei der Erwerb von Aktien (oder Zertifikaten, die Aktien vertreten) nicht vereinbar, so das Gericht, das von einer grob sorgfaltswidrigen gravierenden Fehlberatung ausgeht.