Dienstag, 30.04.2024 11:55 Uhr
RSS | Inhalt |
Klage des Verein für Konsumenteninformation
 
25.08.2009

Klage des Verein für Konsumenteninformation Gericht stärkt AvW-Genuss-Schein-Inhaber

Von Erwin J. Frasl
Der Ausschluss des ordentlichen und des außerordentlichen Kündigungsrechtes bei AvW Genuss-Scheinen ist gesetzwidrig und unwirksam. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Graz festgestellt.
Verein-Konsumenteninformation-VKI-Konsumentenschutzministeriums-BMSK-Oberlandesgericht-Graz-AvW-Gruppe-Verbandsklage-Unterlassung-Klage-außerordentliche-Kündigung-ordentliche-Dauerschuldverhältnis-Kündigungsrecht-Genuss-Schein-Inhaber
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die AvW Gruppe AG wegen der Verwendung
gesetzwidriger Klauseln mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt. Das Erstgericht hatte der Klage im Hinblick auf den Ausschluss der außerordentlichen Kündigung stattgegeben, im Hinblick auf den Ausschluss der ordentlichen Kündigung die Klage aber abgewiesen. Beide Parteien haben berufen. Das Oberlandesgericht Graz hat nun dem VKI hinsichtlich beider Klauseln Recht gegeben.

Laut Oberlandesgericht Graz kann die „außerordentliche Kündigung“ bei einem Dauerschuldverhältnis nie wirksam ausgeschlossen werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der Gesellschaft unzumutbar ist. Aber auch der Ausschluss der „ordentlichen Kündigung“ ist dem OLG Graz zufolge unzulässig. Da sich die Gesellschaft selbst sehr wohl ein Kündigungsrecht vorbehalten hatte, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die die Genuss-Schein-Inhaber unangemessen benachteiligt.
Lesen Sie auch

In eigener Sache
Biallo.at mit erweitertem Spektrum

Spärliche Information
Große Mängel bei Anlageberatung

OLG Graz lässt Revision zu

Daher hat das OLG Graz die ordentliche Revision zugelassen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. „Es freut uns, dass wir im Interesse der AvW-Anleger diese Rechtsfragen sehr erfolgreich klären können“, so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, zum jüngsten Urteil. „Wir gehen davon aus, dass jenen AvW-Geschädigten, die bereits eine Kündigung ausgesprochen haben, durch diese Entscheidung der Rücken gestärkt wird. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass man sich gut überlegen sollte, ob man eine Kündigung ausspricht. Betroffene klären dies am besten zuvor mit Ihrem jeweiligen Rechtsanwalt ab.“
Auer von Welsbach Gruppe

Die österreichische Auer von Welsbach Gruppe (AvW Gruppe) ist ein international tätiges Beteiligungsunternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf Österreich, Deutschland und Asien. Gegründet wurde die AvW 1991 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Auer- Welsbach. Die Konzernzentrale befindet sich in Krumpendorf am Wörthersee. Der Gründer Wolfgang Auer-Welsbach entstammt selbst einer traditionsreichen Familie. So erfand sein Urgroßvater, Carl Auer von Welsbach, das Gasglühlicht, die Metallfadenlampe sowie den Zündstein im Feuerzeug.
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.de ID:246
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,350 %
zur Bank
2 zur Bank
3,300 %
zur Bank
3 Renault Bank direkt
2,800 %
zur Bank
4 zur Bank
0,550 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,400 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
3,300 %
zur Bank
3 zur Bank
3,200 %
zur Bank
4 zur Bank
3,150 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2024 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz