Goldkauf
Finanzmarktaufsicht warnt Anleger
Anleger aufgepasst!
Die Fallen beim Fondskauf
Aktion der Denzel Bank
2,5 Prozent für Täglich fälliges Geld
Geheimhaltungs-Strategie gescheitert
Beim letzten Verhandlungstermin hatte der AWD – wie in vielen anderen Fällen – an eine Zahlung noch die Bedingung geknüpft, dass dieser Vorgang geheim gehalten werden müsse. So will der AWD der Öffentlichkeit das wahre Ausmaß der zugefügten Beratungsschäden verschweigen. Der VKI hat diese Strategie aber erfolgreich unterlaufen. Der Dame wurde zugesichert, dass der VKI sie bei Ablehnung des Geheimhaltungs-Paktes so stellt, wie sie stünde, hätte sie das Angebot angenommen. Der Vergleich scheiterte. Nun hat der AWD die Bedingung der Geheimhaltung fallen gelassen und bezahlt.
„Warum nicht gleich so?“ fragt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation. „Der AWD ist ganz offensichtlich nervös, steht doch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über das unzulässige Rechtsmittel des AWD gegen die Zulassung der Sammelklage des VKI für die nächsten Wochen bevor“, so Peter Kolba.
„Wenn dann die formellen Einwendungen aus dem Weg geräumt sind, geht es an die materielle Prüfung unserer Vorwürfe der systematischen Fehlberatung tausender Anleger durch den AWD. Bis dahin kann der AWD ja auch noch weitere Zahlungen überweisen.“