Konsolidierungspotentiale für die öffentlichen Haushalte sind dabei vorwiegend auf der Ausgabenseite zu finden. Auf der Einnahmenseite ist der Konsolidierungsspielraum dagegen begrenzt. Wie hoch der Konsolidierungsbedarf für die öffentlichen Haushalte ist, lässt sich allerdings nicht "objektiv" bestimmen, so die Expertin des Instituts für Wirtschaftsforschung Dr. Margit Schratzenstaller. Das Volumen der Maßnahmen ist einerseits von den Budgetzielen abhängig, die angestrebt werden, und andererseits vom Zeitrahmen, in dem die Ziele erreicht werden sollten.
Konsolidierungsbedarf von bis zu 56 Milliarden Euro
Nach den Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung ergibt sich je nach gewähltem Ziel für den Zeitraum 2011 bis 2013 ein rechnerischer Konsolidierungsbedarf zwischen rund fünf und 56 Milliarden Euro. Unumstritten dürfte sein, dass mit der Umsetzung eines fiskalischen Austeritätsprogramms nicht schon 2010 begonnen werden sollte, um kontraktive Effekte auf die sich langsam erholende Wirtschaft zu vermeiden.
Sobald die Wirtschaft zu wachsen beginnt, können konjunkturbedingte Mehreinnahmen und Minderausgaben bereits für den Defizitabbau verwendet werden. Mäßige Entlastungseffekte stellen sich ferner ein, wenn aus dem zur Verfügung gestellten Partizipationskapital und aus Haftungsentgelten Einnahmen lukriert werden, so das Wifo.
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Verdrängtes Budgetsparen
Die jüngste Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass selbst unerwartet hohe Steuereinnahmen, etwa in den Jahren 2006 bis 2008, vorwiegend für weitere Ausgabenerhöhungen und kaum zur
Budgetkonsolidierung genutzt wurden. Das Ziel eines über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushalts hätte spätestens 2008 einen positiven gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo erfordert, so das Wifo.
Neue Steuern bzw. Steuererhöhungen drohen
Sollten die Konsolidierungsziele nicht allein durch Ausgabeneinsparungen zu erreichen sein, dann könnten Zusatzeinnahmen aus Steuererhöhungen nach erfolgreicher Konsolidierung eine Senkung von arbeitsbezogenen Abgaben gegenfinanzieren. Dabei sollten jedoch aus verteilungs- und beschäftigungspolitischen Gründen nicht Massensteuern wie die Umsatzsteuer oder die Sozialbeiträge erhöht werden, rät das Wifo.
Vielmehr bietet sich ein breites Menu aus dem Abbau steuerlicher Ausnahmen und der Einführung oder Anhebung von Steuern auf Umwelt- und Energieverbrauch sowie gesamtgesellschaftlich unerwünschte Aktivitäten (Tabak- und Alkoholkonsum, Glücksspiel) und von vermögensbezogenen Steuern an.
Die Struktur der Staatausgaben unterscheidet sich in Österreich von jener anderer EU-15-Länder vor allem durch den mit 18,1 Prozent des BIP (2008) weit überdurchschnittlichen Anteil der monetären Sozialleistungen (EU 15 14,8 Prozent). Einschließlich der sozialen Sachtransfers (vorwiegend im Gesundheitswesen) von 5,5 Prozent und der sonstigen laufenden Transfers von 2,1 Prozent des BIP betragen die Transfers an private Haushalte somit 25,7 Prozent des BIP, um fast 5 Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt der EU 15-Länder (ohne Österreich).
Unklare Treffsicherheit bei staatlicher Hilfe
5,7 Prozent des BIP werden für Subventionen und Kapitaltransfers ausgegeben, ebenfalls ein Spitzenwert innerhalb der EU, wie das Wifo festhält. Gleichwohl ist nur wenig über die Treffsicherheit und Effektivität der Vielzahl unterschiedlicher Sozialleistungen und Unternehmensförderungen bekannt.
Grundsätzlich sollten Einsparungspotentiale nicht pauschal durch Kürzungen, sondern vor allem durch die Identifikation und Beseitigung von Ineffizienzen realisiert werden. Konkrete Wirkungsziele werden von der Politik jedoch oft nicht vorgegeben, sodass die Zielerreichung häufig nicht kontrolliert werden kann. Immerhin ist die von der Bundesregierung eingesetzte "Arbeitsgruppe Konsolidierung" beauftragt, die Effizienz des Förderungswesens zu prüfen, so das Wifo.