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Firmenbuch
 
14.08.2011

Firmenbuch Frist 30.09.2011 für Einreichung der Jahresabschlüsse

Von Erwin J. Frasl
Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH, erinnert an Frist 30. September 2011
Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2011, macht die Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH aufmerksam.
Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 Euro nicht überschritten haben, können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse laut Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH weiterhin in Papierform vornehmen.
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Diese Zwangsstrafen drohen

Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 Euro, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen beimittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großenGesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.

Mit diesen Gebühren müssen Sie rechnen

Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichungfür GmbHs 29 Euro und für AGs 131 Euro, die Eintragungsgebühr 18 Euro. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronischübermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 47 Euro und bei einer AG 149 Euro.

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