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„Eurostar-Bargeldbenachrichtigungszentrale“
 
31.08.2010

„Eurostar-Bargeldbenachrichtigungszentrale“ Warnung vor Gewinnverständigung

Von Erwin J. Frasl
Ein besonders undurchschaubarer Keiler-Brief der „Eurostar-Bargeldbenachrichtigungszentrale“ kursiert derzeit in Kärnten. In dem Schreiben wird Konsumenten ein 5.000-Euro-Gewinn versprochen. Die Arbeiterkammer Kärnten warnt die vermeintlichen „Glückspilze“ vor diesen Zuschriften. Bei der „Gewinnverständigung“ handelt es sich nur um eine Einladungskarte zu einer Werbefahrt.
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Dr. Josefine Traunik warnt Konsumenten vor Gewinnverständigungen
Viele Menschen träumen von einem unerhofften Gewinn. Das kann allerdings zu unangenehmen Überraschungen führen. So flatterte vvielen Kärntnerinnen und Kärntnern in den vergangenen Tagen ein Schreiben über einen angeblichen 5.000-Euro-Gewinn ins Haus.

„Hier handelt es sich um einen Nepp!“, warnt Dr. Josefine Traunik, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten und erklärt: „Damit versuchen die ‚Eurostar-Bargeldbenachrichtigungszentrale’ beziehungsweise ‚Kaiserplus Reisen’ Konsumenten lediglich zu einer Werbefahrt zu locken.“
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Werbefahrt statt Gewinn

Obwohl die optische Gestaltung des Schreibens auf den ersten Blick den hohen Gewinn suggeriert, stellt sich bei genauerer Betrachtung heraus, dass die Konsumenten nur ein Rubbellos gewonnen haben. Der „Gewinn“ sollte bei einer Werbefahrt ausbezahlt werden. Doch weder eine Adresse, noch das Reiseziel werden im Schreiben bekannt gegeben, so die AK Kärnten.

Darauf sollten Sie achten

„Laut Gewerbeordnung dürfen Werbezusendungen für Werbeveranstaltungen nicht mit einer Ankündigung unentgeltlicher oder vom Zufall abhängiger Zuwendungen verbunden werden“, macht Traunik aufmerksam. Außerdem müssen Werbezusendungen unter anderem den Namen des Gewerbetreibenden, Anschrift, Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung enthalten. Die bloße Angabe einer Postfachadresse ist unzulässig.

Die Konsumentenschützer raten, sich nicht von solchen „Gewinnen“ blenden zu lassen. Sie sind lediglich Lockmittel zur Teilnahme an Werbeverkaufsveranstaltungen, bei denen überwiegend sündteure Produkte verkauft werden.


Biallo-Tipp: Entsorgen Sie derartige Zusendungen gleich im Altpapier!

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