Bei Abschluss eines Erbvertrages sind folgende Besonderheiten im Vergleich zum Testament zu beachten. Hier die wichtigsten Details.
Dritte können mit einem Ehevertrag nicht als Erben eingesetzt werden. Weiters kann über maximal drei Viertel des künftigen Nachlasses verfügt werden. Die Bindung des gesamten Vermögens durch einen Erbvertrag ist ausgeschlossen. Pflichtteilsansprüche sind ebenfalls zu beachten.
Werden diese im Todesfall nicht ausreichend durch den übrigen Nachlass gedeckt, kann der Pflichtteilsberechtigte Ansprüche gegen den Erben des Erbvertrags geltend machen.
Ein einseitiger Widerruf des Erbvertrags ist ausgeschlossen. Als zweiseitiges Rechtgeschäft können die Ehegatten nur gemeinsam den Inhalt ändern bzw. aufheben. Dies verleiht dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine erhöhte Sicherheit. Der eingesetzte Erbe kann sich sicher sein, dass der Erblasser die Erbeinsetzung nicht ohne seine Zustimmung ändern kann.
Eine Unsicherheit besteht aber dennoch. Die Verfügungsfreiheit des Ehegatten ist zu seinen Lebzeiten nicht eingeschränkt, d.h. er kann sein Vermögen veräußern, verschenken oder in anderer Weise darüber verfügen. In diesem Sinne bleibt daher für den anderen Ehegatten das Risiko, dass im Todesfall des Ehegatten kein Vermögen mehr vorhanden ist.
Grundsätzlich löst die Scheidung der Ehegatten den Erbvertrag nicht automatisch auf. Auch hier ist die gemeinsame Abänderung bzw. Aufhebung trotz Scheidung notwendig. Besonders ist der Fall der Scheidung aufgrund des Verschuldens eines Ehepartners. Der nicht schuldige Ehegatte kann wählen, ob der Erbvertrag erhalten bleiben soll.
DDr. Katharina Müller
DDr. Katharina Müller, promovierte Juristin und Handelswissenschafterin, war zunächst Universitätsassistentin an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist seit 1999 als Rechtsanwältin in Wien tätig. Als Partnerin der Kanzlei Willheim Müller Rechtsanwälte, einer national und international tätigen Wirtschaftsanwaltskanzlei, berät sie bei der Gestaltung, Verwertung, Erhaltung, Weitergabe und Aufteilung privaten Vermögens. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Stiftungsrecht. Katharina Müller hält auch regelmäßig Vorträge zu diesen Themen. Sie ist auch Herausgeberin des Journals für Erbrecht und Vermögensweitergabe sowie des 2010 im Springer Verlag erschienenen Handbuchs „Erbrecht und Vermögensnachfolge“.