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Einlagensicherung
 
01.08.2009

Einlagensicherung Mit 1. Jänner nur noch 100.000 Euro

Von Erwin J. Frasl
Am 31. Dezember endet die Garantie der österreichischen Bundesregierung für alle Spareinlagen in unbegrenzter Höhe. Ab 2009 sind pro Sparer und Kreditinstitut nur noch 100.000 Euro durch das System der österreichischen Einlagensicherung abgesichert. Biallo.at sprach mit dem Finanzexperten des Vereins für Konsumenteninformation Walter Hager über wichtige Details des österreichischen Sicherungssystems für Finanzanlagen.
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Walter Hager, Finanzexperte des Vereins für Konsumenteninformation, zeigt auf, wer durch die Einlagensicherung geschützt ist

Biallo.at: Ab 1. Jänner des kommenden Jahres sind dann bis zu 100.000 Euro auf einem Sparbuch oder Sparkonto bei einer österreichischen Bank durch die Einlagensicherung der österreichischen Banken abgesichert. Wenn ein Sparer mehrere Sparbücher bei einer einzigen Bank hat, wie sieht es dann mit der Sicherheit des jeweiligen Sparguthabens aus?

Walter Hager: Die Einlagensicherung greift immer pro Einleger - natürliche bzw. juristische Person - und pro Institut unabhängig davon, wie viele Konten oder Sparbücher dieser besitzt. Das heißt, egal wieviele Konten bzw. Sparbücher der Einleger bei einem Bankinstitut hat ist nicht entscheidend, sondern wieviel Sparguthaben bei dem jeweiligen Institut insgesamt angelegt sind. 

Biallo.at: Wenn ein Sparer bei mehreren Banken, die dem System der Einlagensicherung in Österreich angehören, je ein Sparbuch hat, gilt die Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro dann für jedes dieser Sparbücher?

Hager: Die Einlagensicherung gilt je Bank, bis zu einer Einlagenhöhe von je 100.000 Euro. Das heisst, die Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt pro Institut.

Biallo.at: Wenn Eltern ein Sparbuch bei einer Bank haben, gilt für sie die Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro. Wenn jedes ihrer minderjährigen Kinder ebenfalls ein Sparbuch bei der betreffenden Bank hat, gilt dann die Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro auch für das jeweilige Sparbuch jedes einzelnen Kindes?

Hager: Auch die Einlagen minderjähriger Personen unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung, somit gelten die oben beschriebenen Bestimmungen auch hier bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bankinstitut. Hier kann der gesetzliche Vertreter den Anspruch für den Minderjährigen gegenüber der Sicherungseinrichtung erheben.

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Biallo.at: Wie ist es um die Sicherheit von Bausparverträgen bestellt? Wenn jemand bei seiner Bank ein Sparbuch hat, ist das Guthaben ab 1. Jänner 2010 bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert. Wenn dieser Sparer zusätzlich einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und hier bereits über ein erfreuliches Guthaben verfügt, ist dann dieses Guthaben auch durch die Einlagensicherung garantiert?


Hager:
Auch die Bausparkassen sind (Spezial-)Kreditinstitute und somit Mitglieder bei gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtungen - zum Beispiel S-Bausparkasse bei der Sparkassen-Haftungs AG, Wüstenrot bei der Einlagensicherung der Banken & Bankiers. Das heisst, die Guthaben auf Bausparkonten unterliegen ebenfalls der Einlagensicherung.

Biallo.at: Wie sind Lebensversicherungen von Sparern bei einer österreichischen Versicherung abgesichert?

Hager: Die eingezahlten Kundengelder werden in einem eigenen Sondervermögen geführt. Über das Sondervermögen wacht ein Treuhänder. Der Deckungsstock ist somit bei Insolvenz eines Versicherers konkurssicher. Das bedeutet, dass primär sämtliche Forderungen aus Versicherungsleistungen aus diesem Vermögen abgedeckt werden.

Biallo.at: Welche Sicherheiten gibt es für Anleger beim Fondssparen?

Hager: Depotwerte verbleiben nach österreichischem Recht gesetzlich im Eigentum des Kunden. Somit werden die Depotwerte vom Kunden im Konkursfall der Depotbank herausverlangt (Aussonderungsanspruch).

Verein für Konsumenteninformation (VKI)

Mitglieder des Verein für Konsumenteninformation sind die vier Sozialpartner: Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammer Österreich, Österreichischer Gewerkschaftsbund sowie die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs. Außerordentliches Mitglied ist weiters die Republik Österreich - momentan vertreten durch das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Der Verein für Konsumenteninformation finanzieren sich zu ca. 70 Prozent selbst, hauptsächlich durch den Verkauf seines Magazins "Konsument" und anderer Publikationen. Eine weitere Einnahmequelle sind Gebühren, beispielsweise für Beratungsgespräche. Die restlichen 30 Prozent werden von den Mitgliedern des Vereins aufgebracht.

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