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Drastische Pensionskürzungen
 
01.06.2009

Drastische Pensionskürzungen 2.600 Pensionisten klagen bei Höchstgericht

Von Erwin J. Frasl
Pensionisten der privaten Pensionskassen suchen beim Verfassungsgerichtshof Schutz vor drastischen Kürzungen ihrer Bezüge in den letzten Jahren.
Pensionisten private Pensionskasten Pensionskürzungen Finanzportal Biallo.at

2.600 Pensionisten der Privaten Pensionskassen suchen jetzt beim Verfassungsgerichtshof Hilfe gegen Kürzung ihrer privaten Pensionen. Der dramatische Einbruch der Veranlagungsergebnisse der privaten Pensionskassen im vergangenen Jahr führte bei den beitragsorientierten Leistungsberechtigten allein im bisherigen Jahr 2009 zu Pensionskürzungen von bis zu 25 Prozent, so Dr. Alfred J. Noll von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH, der die Pensionskassen-Pensionisten bei ihrem Gang zum Verfassungsgerichtshof vertritt. Insgesamt ergibt das in den letzten neun Jahren seit 2000 aggregierte Einbussen von bis zu 45 Prozent der ursprünglich in Aussicht gestellten privaten Pension. Das wurde auch vom Schutzverband der Pensionskassenberechtigten Pekabe immer wieder massiv kritisiert.

Hohe Verluste bei Pensionskassen

Denn schon in den Jahren 2000 bis 2002 habe die Pensionskasse hohe Verluste erwirtschaftet, Pensionen mussten gekürzt werden und das Deckungskapital schrumpfte empfindlich, wie Noll festhält. Um die Pensionskassen vor einer angeblich drohenden Insolvenz zu schützen, wurde mit der Pensionskassengesetz-Novelle 2003 die Mindestertragsgarantie völlig verwässert bzw. de facto abgeschafft, kritisiert Noll.

Gefahr für künftige Pensionisten

Auch für die Anwartschaftsberechtigten mit Beginn der Pensionszahlungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren sind aus Sicht von Noll die Veranlagungsverluste und die Minderperformance seit dem Jahr 2000 nicht mehr aufzuholen. Damit werden diese Anwartschaftsberechtigten zum Start ihrer Pension mit ähnlich hohen Kürzungen rechnen, befürchtet Noll. 

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Angst vor Vernichtung des Pensionskapitals

Da die Pensionskassen voraussichtlich auch heuer Verluste erleiden werden und ab 2010 Zinssätze von 7,5 Prozent - wie ursprünglich in Aussicht gestellt - nicht erreichen werden, sehen sich die Beschwerdeführer einer stetigen Verminderung ihrer Pensionsansprüche ausgesetzt. Sie haben derzeit keiner rechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten sich gegen die Herabsetzung ihrer Pensionen zu wehren oder die ihnen zugemuteten finanziellen Einbussen auf andere Art wettzumachen.

Die geltenden Regeln des Pensionskassengesetzes zwingen die Beschwerdeführer der Vernichtung ihres Pensionskapitals tatenlos zuzusehen. Weder haben sie die Möglichkeit, ihr Kapital durch Abfindung des Barwertes des Auszahlungsbetrages zu retten, noch können sie auf staatliche Hilfe setzen oder die Gesellschafter der Pensionskassen zu entsprechend hohen Nachschüssen verhalten. Daher, so Noll, handelt es sich um eine De-facto-Enteignung. Aus diesem Grund wird der Gang zum Höchstgericht gewählt, um die geltenden Bestimmungen anzufechten.

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