Kerzen auslöschen
Im Normalfall übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten. „Die Haushaltsversicherung zahlt aber nicht, wenn grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde“, macht Konsumentenschützer Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam. Die Entscheidung, ob leicht oder grob fahrlässig gehandelt wurde, wird im Einzelfall überprüft. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man die Kerzen am Christbaum unbeaufsichtigt am Baum brennen lässt.
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