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Berufsgruppe Buchhaltung rät
 
06.03.2013

Berufsgruppe Buchhaltung rät „Vom Steuerberater zum Buchhalter wechseln“

Von Erwin J. Frasl
Seit 1. Jänner dürfen Bilanzbuchhalter Bilanzen bis zu einem Umsatz von 9,68 Millionen Euro erstellen. Viele Unternehmen nutzen die Chance zur Optimierung und setzen verstärkt auf selbständige Buchhalter.
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Thomas Hovezak, Sprecher der Berufsgruppe Buchhaltung in der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) Wien: „Buchhaltertätigkeiten sind auf den persönlichen Kontakt ausgelegt. Sie arbeiten meist direkt vor Ort und haben
Die Erweiterung der Berufsrechte durch die Bilanzbuchhaltungsgesetz-Novelle ist ein Schritt in Richtung One-Stop-Shop der Bilanzbuchhalter. Dank der neuen Rahmenbedingungen können deren Kunden nun umfassender betreut werden. „Vor allem Klein- und Mittelbetriebe werden von dieser neuen Regelung profitieren“, ist Thomas Hovezak, Sprecher der Berufsgruppe Buchhaltung in der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) Wien, überzeugt.
Neben der Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen auf 9,68 Millionen Euro Umsatz dürfen nun auch Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt werden. Die Genehmigung für alle Buchhalter, Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen, hilft ebenfalls, Betriebe im Berufsalltag umfassender als bisher zu betreuen. Dies gilt auch für die neue Vertretungsbefugnis der Personalverrechner und Bilanzbuchhalter, bei einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben ausgenommen Rechtsmittelverfahren.
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Buchhalter wollen kostengünstiger als Steuerbratungskanzlei sein

Neben Zeit- und Kostenvorteilen führt Hovezak noch weitere Gründe an, wieso es besser ist, sich dem Buchhalter anzuvertrauen: „Buchhaltertätigkeiten sind auf den persönlichen Kontakt ausgelegt. Sie arbeiten meist direkt vor Ort und haben dadurch einen besseren Einblick in die Abläufe des Betriebes. Man hat als Auftraggeber also nicht das Gefühl, von einer x-beliebigen Nummer in einer 30-Personen Steuerbratungskanzlei betreut zu werden.“ Zudem werden von Steuerberaterkanzleien ohnehin meist Buchhalter und Personalverrechner mit der Buchhaltung, den Jahresabschlüssen und der Lohnverrechnung beauftragt. Wozu also für die gleiche Leistung den kostenintensiveren Umweg über den Steuerberater gehen?

Wechseln leicht gemacht

Die Änderungen, die die Bilanzbuchhaltungsgesetz-Novelle mit sich bringt, führen dazu, dass viele Unternehmen zeitintensive Arbeiten nicht mehr durch den teuren Steuerberater erledigen lassen, sondern Aufgaben an einen Buchhalter auslagern, so Hovezak. Effiziente Lösung für ein klassisches Klein- und Mittelunternehmen ist die Betreuung des Tagesgeschäftes durch einen Buchhalter. Beim Steuerberater verbleiben u.a. der Jahresabschluss von über 9,68 Millionen Euro, sowie die Steuerklärung“, sagt Hovezak.

Entschließen sich Unternehmen, auf schlankere Strukturen auszuweichen, so sei jetzt der optimale Zeitpunkt, meint Hovezak. „Der Jahreswechsel liegt hinter uns und ein neues Geschäftsjahr beginnt. Das heißt, Unternehmen haben derzeit kaum mit Zusatzkosten zu rechnen.“ Wer Angst vor einer komplizierten und lange andauernden Umstellung hat, kann beruhigt werden. Ein Wechsel erfolgt meist ohne gröbere Komplikationen. „Wenn die elektronischen Daten zur Verfügung gestellt werden, steht einem reibungslosen Übergang nichts im Wege“, weiß Hovezak. Steuerberater sind übrigens gesetzlich dazu verpflichtet, alle notwendigen Daten herauszugeben, so Hovezak. Alle  wesentlichen Neuerungen finden Sie hier.

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