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Linie der ÖVP
 
11.05.2009

Linie der ÖVP Informationsaustausch nur bei Hinweis auf Steuerdelikt

Von Erwin J. Frasl
ÖVP-Bundesparteiobmann und Finanzminister Josef Pröll will die Auseinandersetzung in der Europäischen Union um das Bankgeheimnis mit Doppelbesteuerungsabkommen lösen.
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Finanzminister Pröll setzt beim Thema Bankgeheimnis auf Doppelbesteuerungsabkommen
Wegen seiner verbalen Attacken auf das Bankgeheimnis in der Schweiz, Luxemburg und Österreich sorgt der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück regelmäßig für Aufregung in diesen Ländern - wie der jüngste Vergleich mit dem westafrikanischen Burkina Faso zeigt. Das hat auch die innerösterreichische Diskussion um das Bankgeheimnis wieder angeheizt. Befürworter des geltenden Bankgeheimnisses auch gegenüber ausländischen Finanzbehörden prallen auf die Verfechter eines automatischen Informationsaustausch über Konten ausländischer Bürger in Österreich, wie etwa Grünen-Chefin Eva Glawischnig.

Für den Bundesparteiobmann der ÖVP, Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll, ist das Verhalten des deutschen Finanzminister Peer Steinbrück nicht akzeptabel. Für Pröll gibt es „nicht nur entweder das Bankgeheimnis in der geltenden Form oder den automatischen Informationsaustausch“. Der weltweit anerkannte Standard das OECD-Musterabkommen, zu dem sich Österreich vor kurzem bekannt hat, sei der Maßstaab.


Pröll setzt auf Doppelbesteuerungsabkommen

Dieser Standard sieht Auskunftserteilung vor, wenn eine ausländische Steuerbehörde eine konkrete Anfrage in einem konkreten Fall stellt, in dem dieser Behörde Hinweise auf steuerliche Unregelmäßigkeiten vorliegen. In Österreich wird in so einem Fall das Bankgeheimnis durchbrochen, weil Österreich de facto bei jedem Verdacht auf steuerliche Unregelmäßigkeiten ein Finanzstrafverfahren einleitet. Da andere Länder aber ein anders organisiertes Rechtssystem haben, konnte Österreich bisher in manchen Fällen aus formalen Gründen keine Auskünfte bezüglich Kontodaten erteilen.

Dieser Informationsfluss wird nun im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen neu organisiert, so dass für Inländer und Ausländer das Bankgeheimnis gleich streng ist. Das Bankgeheimnis selbst, das in Paragraf 38 Bankwesengesetz (BWG) geregelt ist, bleibt jedoch bestehen. Der automatische Informationsaustauch, wie ihn manche in der EU gerne sehen würden, ist für uns kein Thema, so Pröll. „Wir beschreiten den Weg Bankgeheimnis mit Informationsaustausch bei konkreten Anfragen aufgrund eines Verdachts auf steuerliche Unregelmäßigkeiten“. 

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Aus für Trusts oder Briefkastenfirmen

Für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses spricht, dass die Privatsphäre in Österreich traditionell eine große Bedeutung hat, meint Pröll. Er weist darauf hin, dass Österreich den Datenschutz sogar im Verfassungsrang festgeschrieben hat. „Gerade Daten über persönliche Finanzen zählen zu den sensibelsten überhaupt. Es wäre also unlogisch, genau hier besonders freizügig zu sein“, ist Pröll überzeugt.

Ein weiteres Argument für den Finanzminister ist, dass das Bankgeheimnis nur im internationalen Gleichklang aufgegeben werden kann. „Solange es Länder gibt, die über Steuerschlupflöcher wie zum Beispiel Trusts oder Briefkastenfirmen verfügen und deren Finanzsektor im Wettbewerb mit dem österreichischen steht, führt eine Aufgabe des heimischen Bankgeheimnisses lediglich zu Kapitalabflüssen ins Ausland und zu einem Schaden für die heimische Wirtschaft, aber nicht zu zusätzlicher Transparenz“, argumentiert Pröll.

Das Bankgeheimnis wird in der geltenden Form daher weiter bestehen bleiben. Das heißt, der Paragraf 38 BWG wird nicht verändert werden. Pröll bleibt bei seiner politischen Linie zum Thema Bankgeheimnis: „Personenbezogene Daten wie zum Beispiel Religionszugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft stehen in Österreich unter besonderem Schutz - da wäre es doch merkwürdig, wenn wir Behörden gleichzeitig erheben lassen würden, wieviel Geld eine bestimmte Person zum Beispiel für Alkohol oder Medikamente ausgegeben hat.“

Verantwortung für Steuersystem kann man nicht an EU delegieren

Auch wenn es um die Steuerharmonisierung in der Europäischen Union geht, hat der ÖVP-Parteichef eine klare Haltung: „Die Frage, wie man ein Steuersystem gestaltet, ist eine der wichtigsten überhaupt für eine nationale Regierung. Diese Verantwortung kann man nicht an eine andere Instanz delegieren.“ Für Pröll ist eine Harmonisierung ist nur dort sinnvoll, wo sie zur Vereinfachung beiträgt, Handelshemnisse beseitigt und den Wettbewerb ankurbelt.

Josef Pröll

Der 1968 geborene Niederösterreicher studierte an der Universität für Bodenkultur Wien Agrarökonomie. Berufliche Etappen: Direktor des Wiener Bauernbundes, Kabinettschef von Bundesminister Wilhelm Molterer im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Direktor des Österreichischen Bauernbundes, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Seit November 2008 ist er Parteiobmann der Österreichischen Volkspartei, seit November 2008 Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich. Josef Pröll ist verheiratet und hat drei Kinder.

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