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Steueroasen
 
17.03.2009

Steueroasen Lockerung des Bankgeheimnisses

Von Erwin J. Frasl
Die Androhung wirtschaftlicher Nachteile durch die mächtigsten Industriestaaten und Schwellenländer hat zahlreiche Länder gezwungen, darunter Österreich, ihrem strengen Bankgeheimnis abzuschwören.

Die Drohung der G 20 zeigt Wirkung. Die mächtigsten Industriestaaten und Schwellenländer der Welt wollen Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Österreich, Luxemburg, Belgien, Hongkong und Singapur auf eine Schwarze Liste der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung setzen. Damit sollen sie als Steueroasen gebrandmarkt und anschließend mit Wirtschaftssanktionen bestraft werden.

Ankündigung rechtzeitig vor dem G-20-Treffen

Die betroffenen Länder kündigten jetzt noch rechtzeitig vor dem Gipfeltreffen der G 20 Anfang April in London eine Lockerung ihres Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Finanzbehörden an. Vor allem die Schweiz befürchtete einen Entzug der Banklizenzen für ihre Bankniederlassungen in den USA.

Ist es in Österreich bisher so, dass nur unabhängige Gerichte die Aufhebung des strengen österreichischen Bankgeheimnisses erreichen konnten, wird das Bankgeheimnis in Zukunft gegenüber Anfragen ausländischer Finanzbehörden gelockert. Darauf haben sich die Finanzminister der Schweiz, Liechtensteins und Luxemburgs bei ihrem jüngsten Treffen geeinigt. Mit diesem Zugeständnis soll der G 20 die Grundlage entzogen werden, die betroffenen Länder auf die Schwarze Liste der OECD zu setzen.

Pröll gegen automatische Information über ausländische Anleger

Es wird dann bereits der Verdacht auf ein Steuervergehen genügen, um den Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Anleger in Österreich aufzuheben. Was Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll bisher noch abwehrt, ist die automatische Information ausländischer Finanzbehörden über Geldanlagen ihrer Steuerbürger in Österreich. Das wird allerdings auch weiterhin ein besonderes Herzensanliegen des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück bleiben, dem die Milliarden-Guthaben deutscher Staatsbürger auf österreichischen Banken ein besonderer Dorn im Auge sind. 

Bankgeheimnis
Der Einblick in Bankkonten ist in Österreich nur mit einem richterlichen Beschluss gesetzlich erlaubt. Inhaber von Sparbüchern und Wertpapierkonten sind der Bank ohnehin bekannt, da die Anonymität zur Freude des Finanzministeriums bereits 2002 abgeschafft worden ist. Bei Geldtransfers von Konto zu Konto über nicht identifizierte Bankverbindungen besteht für den Überweiser eine Ausweispflicht ab einem Betrag von 15.000 Euro. Eine Ausweispflicht gilt auch für Bareinzahlungen ab 1.000 Euro. Seit 2002 ist einer Bank der Inhaber von Konten mit Namen und Adresse bekannt. Das gilt auch für Ausländer.
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