Nach der Rechtsprechung in Deutschland sind Entgelte für gesetzliche oder nebenvertragliche Pflichten und Leistungen ausschließlich im eigenen Interesse nicht erlaubt. „Da der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich nicht die konsumentenfreundliche Rechtsansicht des deutschen Bundesgerichtshofes teilt, sondern davon ausgeht, dass Banken immer den angemessenen Aufwand verlangen können – was wiederum Auslegungssache ist – herrscht hier gesetzlicher Regelungsbedarf“, so die Grünen.
Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass laut EU-Konsumentenschutzkommissarin Meglena Kuneva die Bankgebühren in Österreich nicht nur intransparent sind, sondern Österreich auch zu den EU-weit teuersten Ländern im Hinblick auf Bankspesen zählt, erinnern die Grünen.
Verbot für Entgelte nur im Interesse der Banken
Daher fordern Schatz und weitere Abgeordnete der Grünen in einem Entschliessungsantrag, der Nationalrat soll Folgendes beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, aber spätestens bis zum Jahresende 2009, eine Neuregelung des Bankwesengesetzes vorzulegen, derzufolge Banken keine Entgelte für gesetzliche oder nebenvertragliche Pflichten und Leistungen ausschließlich im eigenen Interesse, vorsehen dürfen“.
Nationalratsabgeordnete Mag.a Birgit Schatz
Geboren am 9. 12. 1969 in der Stadt Salzburg, aufgewachsen im Pinzgau. Studium der Politikwissenschaft an der Universität Salzburg, seither in der Landeshauptstadt wohnhaft. Erste politische Erfahrungen erfolgten während der Tätigkeit als StudentInnen-Vertreterin. Von Mitte 2000 bis Ende 2006 Landesgeschäftsführerin der Salzburger Grünen, seit 1. Oktober 2006 Abgeordnete zum Nationalrat.