Geeignet auch für Nutzung des Gewinnfreibetrag
Diese Fixzins-Obligation ist für die Anlagebedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignet. Die Anlegerin bzw. der Anleger kann mit dieser Emission auf den über die gesamte Laufzeit fix zugesagten Zinssatz setzen und insofern seine Erträge genau kalkulieren. Zusätzlich kann der Anleger durch Kauf dieser Bankobligation im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages 13 Prozent seines steuerpflichtigen Gewinnes (aus einer betrieblichen Einkunftsart) steuerfrei belassen.
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Sollte die Anlegerin bzw. der Anleger das Kapital jedoch vorzeitig benötigen, kann er die Fixzins-Obligation zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen.
Vorsicht: Zu beachten ist, dass die Fixzins-Obligation während der Laufzeit Kursschwankungen unterliegt. Wird die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten, besteht die Möglichkeit, dass der Anleger bzw. die Anlegerin nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält.
ISIN | AT000B041983 |
Verkauf | ab 19. November 2010, Daueremission |
Volumen | 30 Millionen Euro |
Stückelung | 1.000 Euro (Mindestveranlagung: 3.000 Euro) |
Laufzeit | 4,5 Jahre |
Verzinsung | Fixzins von 2,65 % p.a.* |
Zinszahlung | Zahlbar jährlich vom 19.11.2010 bis inkl. 18.11.2014; erstmalig am 19.11 2011; letzter kurzer Kupon vom 19.11.2014 bis inkl. 18.05.2015; zahlbar am 19.05.2015 |
Tilgung | Am 19. Mai 2015 zu 100 Prozent |
Kündigung | Ausgeschlossen |
Börseneinführung | Dritter Markt an der Wiener Börse vorgesehen |
Paragraf 14-Fähigkeit | Erfüllt die Voraussetzungen lt. Paragraf 14 Abs 7 Z 4 EStG (geeignet für Pensionsrückstellungen und die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß Steuerreform 2009) |
* Bezogen auf den Nominalwert von 100 Prozent. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen werden 25 Prozent KESt vom Ertrag (endbesteuert) bzw. bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 25 Prozent KÖSt vom Ertrag abgezogen.