Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Schwerpunkt-Aktion zum Anlegerschutz gestartet. Dabei wirbt die Finanzmarktaufsicht um die Mithilfe der Kunden von
Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Kunden werden ersucht, der FMA anhand eines Fragebogens bekannt zu geben, welche Veranlagungsprodukte sie über einen bestimmten Wertpapierdienstleister erworben haben und auf welche Konten sie die zu veranlagenden Gelder überwiesen haben.
Halten von Kundengeldern wird überprüft
Die umworbenen Kunden wurden per Zufallsstichprobe aus den der FMA von den Unternehmen übermittelten Kundendaten ausgewählt. „Ziel der Schwerpunkt-Aktion ist es, stichprobenartig die Einhaltung des Verbotes des Haltens von Kundengeldern durch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu überprüfen“, so FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil.
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Dies Maßnahme ist Teil routinemäßiger Untersuchungen zum Schutz der Anleger, macht die FMA aufmerksam und weist darauf hin, dass die Auswahl und Einbeziehung der
Unternehmen nicht auf Grund konkreter Verdachtsmomente erfolgt. „Es ist uns ein besonderes Anliegen, zu garantieren, dass die Antworten der Kunden von der FMA streng vertraulich behandelt werden“, so Pribils Vorstandskollege Mag. Helmut Ettl, „Insbesondere ist es gesetzlich untersagt, diese Angaben an die Steuerbehörden weiterzuleiten.“
„Wir sind überzeugt, dass die Anleger diese Maßnahme zu ihrem eigenen Schutz voll unterstützen werden, und wir mit unserer Schwerpunkt-Aktion die Aufsicht über Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen weiter verbessern können“, hoffen Ettl und Pribil.