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Der Versicherungsnehmer kann ab 1. Juli dieses Jahres wählen, ob er, wie bisher, sämtliche Vertragsunterlagen und Informationen in Papierform oder neu, elektronisch erhalten will. Das vorliegende Gesetz ist „technikneutral“ und gestattet sowohl den E-Mail-Versand als auch eine Internet-Portallösung (mit Log-in); ebenso wird es möglich, dass Versicherungsbedingungen auf Homepages zur Verfügung gestellt werden.
„Unsere Kunden können künftig ihre Unterlagen online lesen oder einfach auf ihren PC oder Laptop herunterladen“, so Littich. Bei Bedarf kann die e-Polizze auch dem Finanzamt, der Hausbank oder dem Steuerberater vorgelegt werden. Die Dokumente sind passwortgeschützt im jeweiligen Kundenportal sicher gespeichert.