Banken in Österreich
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Testament
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Da weder die Absicht, eine qualifizierte Beteiligung zu erwerben, noch der Kauf der Aktienpakete der Aufsicht angezeigt und zur Genehmigung vorgelegt wurden, hat die Finanzmarktaufsicht folgende Maßnahmen gesetzt:
Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten, und es unterlässt, der FMA dies zuvor unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung gemäß den Vorschriften des BWG anzuzeigen, ist mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 30.000 Euro zu sanktionieren.