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700.000 Österreicher betroffen
 
19.07.2010

700.000 Österreicher betroffen Geheime Lohnsteuererhöhungen

Von Erwin J. Frasl
Vor neuen steuerlichen Belastungen der Arbeitnehmer durch die Finanzbehörde warnt der Präsident der Arbeiterkammer Herbert Tumpel. Es geht um Gleitzeitguthaben, Flugdiäten und Taggeld bei Auslandsreisen. Betroffen sind rund 700.000 Arbeitnehmer.
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AK-Präsident Herbert Tumpel warnt vor geheimen Verschärfungen bei Lohnsteuer
Das Finanzministerium plant geheime Verschärfungen bei der Lohnsteuer. Die Finanzämter werden angehalten, in Zukunft strengere Auslegungen als bisher bei Auszahlungen von Gleitzeitguthaben, Flugdiäten und beim Taggeld von Auslandsreisen anzuwenden – zum Nachteil der Arbeitnehmer, warnt der Präsident der Arbeiterkammer Herbert Tumpel.

„Es darf nicht sein, dass es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ständig Verschlechterungen gibt“, so Tumpel. Seit Jahren beobachtet die Arbeiterkammer, dass beim Vollzug der Lohnsteuer die Zügel immer mehr angezogen werden. Insbesondere bei den Tagessätzen von Reisekosten und den steuerfreien Zulagen gibt es einen gewissen Auslegungs-Spielraum, der immer mehr eingeschränkt wird. Diese Maßnahmen sind zwar nur Nadelstiche, aber so Tumpel: „Ich warne vor kontinuierlichen geheimen Verschärfungen bei den Zulagen – immerhin sind für 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zulagen ein zentraler Bestandteil ihres Einkommens.“
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Nachteile bei Gleitzeitguthaben


Bei Auszahlung eines Gleitzeitguthabens über mehrere Monate hinweg, sollen künftig steuerfreie Überstundenzuschläge nur mehr für den Auszahlungsmonat gewährt werden. Das ist für die AK völlig unverständlich – immerhin sind im Gleitzeitguthaben auch Überstundenentgelte vorhanden, für die man die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge berücksichtigen müsste.

Verschlechterungen bei Auslandsdienstreisen

Auch bei Auslandsdienstreisen soll es zu Verschlechterungen für die Arbeitnehmer kommen: Bisher war es möglich eine allfällige Differenz zwischen dem Auslandstaggeld und dem Inlandstaggeld als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen. Nun soll das eingeschränkt werden: Künftig wird es diese Möglichkeit nur noch geben, wenn der Auslandsgeldsatz den Inlandssatz um mehr als das Eineinhalbfache übersteigt.

Neuer Standard bei der Flugzulage

Darüber hinaus wird in Zukunft bei der Flugzulage die Steuerfreiheit für den Gefahrenzulagenteil nur zuerkannt, wenn sie unter acht Prozent des Grundlohns ist. Nach den Lohnsteuerrichtlinien wäre zehn Prozent der Standard für die Beurteilung der Angemessenheit der Zulage. Hier soll offenbar schleichend ein neuer Standard gesetzt werden – wieder zu Lasten der Arbeitnehmer.

Diese Maßnahmen leiten sich auch nicht direkt von einem Gesetz oder einem Richterspruch ab, sondern sie entstehen aus einer Diskussion von Finanzbeamten untereinander, die im Lohnsteuer-Protokoll festgehalten werden und für die Finanzämter bei der Steuerberechnung bindend sind. Dabei wird Arbeitnehmern gegenüber offenbar ein strengerer Standard angelegt als Unternehmern gegenüber. Durch die kalte Progression steigt das Lohnsteueraufkommen ohnedies überproportional. Die AK wehrt sich daher gegen zusätzliche Steuererhöhungen durch laufende Änderungen von Rechtspraktiken, die jahrelang Gültigkeit hatten.

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