Gewinne explodieren
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Bei Auszahlung eines Gleitzeitguthabens über mehrere Monate hinweg, sollen künftig steuerfreie Überstundenzuschläge nur mehr für den Auszahlungsmonat gewährt werden. Das ist für die AK völlig unverständlich – immerhin sind im Gleitzeitguthaben auch Überstundenentgelte vorhanden, für die man die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge berücksichtigen müsste.
Verschlechterungen bei Auslandsdienstreisen
Auch bei Auslandsdienstreisen soll es zu Verschlechterungen für die Arbeitnehmer kommen: Bisher war es möglich eine allfällige Differenz zwischen dem Auslandstaggeld und dem Inlandstaggeld als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen. Nun soll das eingeschränkt werden: Künftig wird es diese Möglichkeit nur noch geben, wenn der Auslandsgeldsatz den Inlandssatz um mehr als das Eineinhalbfache übersteigt.
Neuer Standard bei der Flugzulage
Darüber hinaus wird in Zukunft bei der Flugzulage die Steuerfreiheit für den Gefahrenzulagenteil nur zuerkannt, wenn sie unter acht Prozent des Grundlohns ist. Nach den Lohnsteuerrichtlinien wäre zehn Prozent der Standard für die Beurteilung der Angemessenheit der Zulage. Hier soll offenbar schleichend ein neuer Standard gesetzt werden – wieder zu Lasten der Arbeitnehmer.
Diese Maßnahmen leiten sich auch nicht direkt von einem Gesetz oder einem Richterspruch ab, sondern sie entstehen aus einer Diskussion von Finanzbeamten untereinander, die im Lohnsteuer-Protokoll festgehalten werden und für die Finanzämter bei der Steuerberechnung bindend sind. Dabei wird Arbeitnehmern gegenüber offenbar ein strengerer Standard angelegt als Unternehmern gegenüber. Durch die kalte Progression steigt das Lohnsteueraufkommen ohnedies überproportional. Die AK wehrt sich daher gegen zusätzliche Steuererhöhungen durch laufende Änderungen von Rechtspraktiken, die jahrelang Gültigkeit hatten.