1. Verwendungszweck: Eine Konsumfinanzierung ist eine Investition in ein Konsumgut. Daher sollten zumindest die anfallenden Nebenkosten in Form von Eigenmitteln vorhanden sein, ist aber nicht Voraussetzung.
2. Ratenhöhe im angemessenen Verhältnis zum Einkommen: Die Ratenbelastung sollte maximal 30 Prozent des verfügbaren Netto-Haushaltseinkommens betragen.
3. Puffer einplanen: Berücksichtigen sollte man auch, dass das Einkommen der Gattin/Lebenspartnerin bei Geburt eines Kindes – abgesehen vom Kindergeld – unter Umständen wegfällt.
4. Fristengerechte Laufzeit: Konsumgüter haben verschiedene Haltbarkeitsdauer. An diese sollte die Laufzeit der Finanzierung angepasst sein.
5. Berücksichtigung von Kauf-, Bau- bzw. Finanzierungsnebenkosten: Nebenkosten wie z.B. Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent), Eintragung des Eigentumsrechtes (1,1 Prozent), Kaufvertragserrichtung (30 Prozent), Erschließungs- oder Finanzierungskosten müssen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden. Daher empfiehlt es sich, rund zehn Prozent an Nebenkosten einzuplanen.
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... ist seit 1986 im Bankwesen tätig (Beginn in der Creditanstalt-Bankverein) und Spezialist für Privat- und Wohnbaufinanzierungenim Bereich Retail. Franz Tauschmann ist in der Hypo Alpe-Adria-Bank AG Geschäftsfeldverantwortlicher für das Aktivgeschäft im Bereich Retail & Private Banking und verantwortlich für das Produktmanagement im Kreditgeschäft.