Trotz klarer Vorgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA kommt es zu Verunsicherungen bei Fremdwährungskrediten. Jetzt hakt die FMA nach und macht den Verbrauchern die wesentlichen Inhalte ihrer Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten (FWK) und zu Krediten mit Tilgungsträgern (TTK) – samt deren Erweiterungen – noch einmal klar, um so Irrtümer sowie verzerrte Darstellungen auszuschalten.
Ziel dieser FMA ist es, die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an private Haushalte strengsten Kriterien zu unterwerfen und die Banken zu verpflichten, Strategien zu entwickeln, die bestehenden hohen Volumina aushaftender Fremdwährungskredite und Krediten mit Tilgungsträgern nachhaltig zu reduzieren. Damit soll auch das Risiko aus diesen hochspekulativen Produkten für Kreditnehmer begrenzt werden. „Fremdwährungskredite an Verbraucher sind … nicht als Massenprodukt geeignet“ und „insbesondere als Standardprodukt zur Wohnraumbeschaffung … ungeeignet“, stellen die FMA-Mindeststandards unmissverständlich fest.