Die Neuvergabe von FW-Krediten muss an strengste Kriterien geknüpft sein:
- etwa ein laufendes Einkommen oder ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen
- Währung,
- oder aber es handelt sich um vermögende Privatkunden bester Bonität.
- Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der
- Refinanzierung zu geben.
- Fremdwährungskredite dürfen weiters nicht mehr endfällig in Kombination mit einem
- Tilgungsträger vergeben werden.
- Jede Neu-Vergabe von FW-Krediten hat besonders strenge Kriterien der Bonitätsbeurteilung zu beachten und unterliegt verstärkten Informationspflichten gegenüber dem Kunden, insbesondere auch zu den Folgen bei Zahlungsverzug und Deckungslücken des Tilgungsträgers.
Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten
Fällen vergeben werden, etwa bei Lombard-, Lebenswert- oder Lebenszeitkrediten und/oder
zur Vorfinanzierung von Verlassenschaften und Ähnlichem. Die Vergabe von endfälligen Euro-
Krediten mit kapitalaufbauendem Tilgungsträger bedarf erhöhter Sorgfalt (selektive Liste an
Tilgungsträgeren, strenge Prüfung der laufenden Entwicklung).