Für den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Christoph Leitl, der die Haltung von Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll unterstützt, ist das Bankgeheimnis "eine gute und schützenswerte Tradition". Leitl hält aber auch „dezidiert fest, dass der Schutz, den das österreichische Bankgeheimnis gewährt, nicht Schutz bei strafbaren Handlungen bedeutet“. Andererseits solle es aber auch keine Willkür ausländischer Behörden und keine Standortbenachteiligung von Österreich im internationalen Wettbewerb geben.
Leitls Devise: "Mit dem österreichischen Bankgeheimnis ja zum Schutz der Privatsphäre sagen, aber nein zum Missbrauch! " Aus der Sicht der Wirtschaftskammer war Österreich bisher keine Steueroase für Steuerflüchtlinge, denn es wird etwa für ausländische Einlagen die anfallende Kapitalertragssteuer EU-konform an das jeweilige Herkunftsland überwiesen.
EU-Steueroasen
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Risse im Bankgeheimnis
Verdacht auf Steuervergehen knackt Bankgeheimnis
Künftig sollen Bankkonten für ausländische Behörden dann geöffnet werden, wenn ein begründeter bzw. dringender Verdacht auf Steuervergehen besteht. Gemeinsam mit ähnlichen Plänen der Schweiz, von Belgien oder Luxemburg, ist das für Leitl ein weiterer Schritt für mehr Transparenz auf den internationalen Finanzmärkten. „Der Weg zur Anpassung des Bankgeheimnisses führt unserer Ansicht nach über die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen“, so Leitl.
Steuerharmonisierung bei Bemessungsgrundlage
Auf dem Weg zu einer Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Union stelle die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer (KöSt), einen Schritt in die richtige Richtung dar. Nach Auffassung der Europäischen Kommission können die steuerlichen Hindernisse für Unternehmen nur dadurch systematisch beseitigt werden, dass diesen die Möglichkeit eingeräumt wird, für ihre EU-weiten Tätigkeiten eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu verwenden.
Diesbezüglich sei jetzt die EU-Kommission am Ball, so Leitl. Sie müsse einen Richtlinien-Vorschlag vorlegen. Ziel aller Bemühungen muss aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreichs eine EU-weite verpflichtende Harmonisierung der KöSt-Bemessungsgrundlage sein.