Steuertipp
So mindern Reisekosten Ihre Steuerlast
Mietrecht und Todesfall
Welche Konsequenzen hat der Tod des Mieters?
Im Interview: Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (Steiermark)
Pflegefinanzierung in der Steiermark - das sollten Sie wissen
Pendlerpauschale - klein oder groß?
Die Möglichkeit bzw. Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entscheidet, ob das kleine oder die große Pendlerpauschale Anwendung finden. Die Benutzung ist dann unzumutbar, wenn zumindest auf der halben Strecke kein Verkehrsmittel zur Verfügung steht bzw. nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt. Wenn die Wegzeit mit einem Massenverkehrsmittel aber nicht mehr als 90 Minuten beträgt, so ist die Benutzung jedenfalls zumutbar. Umgekehrt ist die Benutzung jedenfalls unzumutbar, wenn die Wegzeit mehr als 2,5 Stunden beträgt. Wenn sich der Zeitaufwand zwischen diesen beiden Grenzen bewegt, ist die Verwendung von Massenverkehrsmittel zumutbar, wenn die Wegzeit höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrtzeit mit einem Kfz.
Achtung: Unter Umständen werden bei Dienstnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen von mehreren Dienstgebern die Pendlerpauschale berücksichtigt, es steht allerdings grundsätzlich nur ein Pendlerpauschale zu. Es können auch mehrere Pauschalen berücksichtigt werden, dies wäre aber im Einzelfall zu prüfen.
Pendlerpauschale: Biallo-Tipp für Sportler, Betreuer und Schiedsrichter
Eine Sonderform stellt das Steuerpauschale für Fahrt- und Reiseaufwand im Sport dar. Dieses gilt aber nur für Sportler, Betreuer und Schiedsrichter die nebenberuflich bei gemeinnützigen Vereinen tätig sind, deren Zweck die Ausübung von Sport ist. Pro Einsatztag können maximal 60 Euro Fahrtentschädigung ausbezahlt werden, maximal aber 540 Euro monatlich.
Entfernung | Betrag pro Monat |
ab 20 km | 58,00 Euro |
ab 40 km | 113,00 Euro |
ab 60 km | 168,00 Euro |
Entfernung | Betrag pro Monat |
ab zwei km | 31,00 Euro |
ab 20 km | 123,00 Euro |
ab 40 km | 214,00 Euro |
ab 60 km | 306,00 Euro |