Die Tipps der Arbeiterkammer, um Kreditvermittlern nicht auf den Leim zu gehen
- Achten Sie darauf: Kein seriöses Unternehmen gibt Ihnen einen Kredit, ohne Ihre Bonität zu prüfen.
- Werden derartige Vermittlungs- oder Finanzsanierungsverträge im Fernabsatz (also per Internet oder Post) abgeschlossen, gibt es laut Konsumentenschutzgesetz ein Rücktrittsrecht. Der Rücktritt muss innerhalb von sieben Werktagen erklärt werden. Der Rücktritt verlängert sich, wenn das Unternehmen nicht alle Informationspflichten erfüllt.
- Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten, reden Sie zuerst mit Ihrer Bank wegen etwa Zahlungserleichterungen.
- Sind Sie bereits stark verschuldet, sollten Sie sich an eine öffentliche kostenlose Schuldnerberatungsstelle wenden.
- Die AK hat eine Liste von Unternehmen, bei denen Sie vorsichtig sein sollten.