Die Vereinbarung über die Mindestsicherung soll am 1. September 2010 in Kraft treten und vorerst einmal bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode 2013 gelten. Die Mindestsicherung ersetzt im Wesentlichen die bisher je nach Bundesland unterschiedlich hohe Sozialhilfe und wird auf Basis des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Pensionsbezieher
abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge berechnet.
Daraus ergibt sich für das Jahr 2010 ein Betrag von 744 Euro für eine Einzelperson und von 1.116 Euro für Paare, der zwölf Mal jährlich ausbezahlt werden soll. Dazu kommen gegebenenfalls Zuschläge für die ersten drei Kinder im Ausmaß von je 18 Prozent des Grundbetrags (monatlich 134 Euro bzw. 15 Prozent (112 Euro) für das vierte bzw. jedes
weitere Kind.
Eingerechnet in den Grundbetrag von 744 Euro bzw. 1.116 Euro ist ein Wohnkostenanteil im Ausmaß von 25 Prozent der Leistung. Er fällt weg, wenn der Bezieher der Mindestsicherung eine kostenlose Wohnmöglichkeit bzw. eine Eigentumswohnung hat, kann im Gegenzug
bei höheren Wohnkosten aber auch angehoben werden. Wer eine Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert, die Beitragszahlungen übernehmen die Länder.