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Ersatz der Sozialhilfe
 
26.04.2010

Ersatz der Sozialhilfe 744 Euro Mindestsicherung ab September

Von Erwin J. Frasl
Die zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern getroffene Vereinbarung über die Einführung einer bundesweit einheitlichen bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt jetzt dem Nationalrat zur Genehmigung vor. Hier die Details.
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Die  Vereinbarung über die Mindestsicherung soll am 1. September 2010 in Kraft treten und vorerst einmal bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode 2013  gelten. Die Mindestsicherung ersetzt im Wesentlichen die bisher je nach  Bundesland unterschiedlich hohe Sozialhilfe und wird auf Basis des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Pensionsbezieher
abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge berechnet.

Daraus  ergibt sich für das Jahr 2010 ein Betrag von 744 Euro für eine  Einzelperson und von 1.116 Euro für Paare, der zwölf Mal jährlich  ausbezahlt werden soll. Dazu kommen gegebenenfalls Zuschläge für  die ersten drei Kinder im Ausmaß von je 18 Prozent des Grundbetrags  (monatlich 134 Euro bzw. 15 Prozent (112 Euro) für das vierte bzw. jedes
weitere Kind.

Eingerechnet in den Grundbetrag von 744 Euro bzw. 1.116 Euro ist ein Wohnkostenanteil im Ausmaß von 25 Prozent der Leistung. Er fällt weg, wenn der Bezieher der Mindestsicherung eine kostenlose Wohnmöglichkeit bzw. eine Eigentumswohnung hat, kann im Gegenzug
bei höheren Wohnkosten aber auch angehoben werden. Wer eine  Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert, die Beitragszahlungen übernehmen die Länder.

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