Von Erwin J. Frasl
Per Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich in Zukunft Amtshilfe für ausländische Steuerbehörden auch im Wege des Austauschs von Bankauskünften leisten.
Österreich hat seinen Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens der
OECD in Sachen Bankgeheimnis zurückgezogen. „Damit bekundet Österreich, daß es bereit ist, dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfebereitschaft in Bezug auf Bankinformationen voll zu entsprechen“, ist Finanz-Staatssekretär Mag. Andreas Schieder von der SPÖ mit dem in der Europäischen Union ausgehandelten Kompromiß in Sachen Bankgeheimnis zufrieden.
Die dazu notwendigen innerstaatlichen und zwischenstaatlichen legistischen Vorbereitungen sind auf den Weg gebracht, so Schieder. Für den Staatssekretär im
Bundesministerium für Finanzen steht fest, daß von österreichischer Seite künftig die Bereitschaft bestehen wird, auf der Grundlage geänderter Doppelbesteuerungsabkommen im Wege der Amtshilfe nicht nur wie bisher in Finanzstrafverfahren, sondern generell im Verwaltungsverfahren auch Bankauskünfte auszutauschen, sofern sie für steuerliche oder finanzstrafrechtliche Zwecke des ersuchenden Staates voraussichtlich erheblich sind, so Schieder.