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Bankgebühren in der EU
 
14.10.2013

 

Test der Arbeiterkammer stützen EU-Kritik
 

Diese Kritik an den Banken teilt auch die Arbeiterkammer. „Banken holen sich zunehmend zusätzliche Erträge über Gebühren“, so Konsumentenschützer Dr. Harald Glatz von der Arbeiterkammer. So kostet etwa das Schließen von Sparbüchern, Kontospesen bei Krediten oder Bareinzahlung mit Zahlscheinen beim Girokonto. Aber auch zu den Kreditkosten kommen hohe Bearbeitungsgebühren oder Spesen für die Fixzinsverlängerung dazu.

 

Test der Arbeiterkammer zeigt die Vielzahl an Spesen

  • Bei einer Bareinzahlung mit Zahlschein auf ein institutsfremdes Konto verrechnen Banken zwei Euro (Bank für Tirol und Vorarlberg, Hypo Oberösterreich) bis sieben Euro (Wiener Spar- und Kreditinstitut).
     
  • Bei Krediten fallen Spesen für das Kreditkonto an (bis zu 14 Euro pro Quartal). Es fehlt eine klare gesetzliche Regelung, dass diese laufend verrechneten Kosten im Effektivzinssatz und der Gesamtbelastung eingerechnet werden müssen.
     
  • Hohe Depotgebühren bei Wertpapieren: Banken verlangen für Wertpapiere von einem 10.000 Euro Kurswert eine Depotgebühr ab 0,1 Prozent je nach Wertpapier (bei eigenen Papieren ist die Depotgebühr am günstigsten). Sie wird generell vom Kurswert, jedoch mindestens vom Nennwert berechnet – entweder zum Quartals- oder Jahresende. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent. Es gibt auch etwaige Mindestspesen für das Wertpapierdepot. So verrechnen etwa Filialbanken 14,52 bis 24,37 Euro an Mindestspesen im Jahr, Online-Banken null bis 12,50 Euro. Wer ein Depot hat, braucht ein Verrechnungskonto – ist das Depot bei der Hausbank, dann kann es auch das Gehaltskonto sein.

Diesen Schutz der Bankkunden fordert die Arbeiterkammer

  • Gesamtkosten bei Kredit klar angeben: Alle Kostenbestandteile sollen in die Gesamtbelastung der Kreditrate und im Effektivzinssatz eingerechnet werden und aufgeschlüsselt sein. Dazu gehören beispielsweise auch die Kosten der Kontoführung und einer Kreditschuld- oder Ablebensversicherung – damit Konsumenten nicht draufzahlen.
     
  • Bessere Informationen auf dem Kontoauszug: KonsumentInnen wissen oft nicht, wie viele Zinsen sie für Kontoüberziehungen zahlen. Daher: Angabe der Zinssätze und des Überziehungsrahmens auf dem Kontoauszug.
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