Wie Arbeitnehmer heuer noch Steuern sparen können, darüber informiert Sie Steuerberaterin Raphaela Janauschek, Partnerin bei der Hammerschmied, Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs Ges.m.b.H.
Werbungskosten bis 31.12.2015 bezahlen
Werbungskosten müssen Sie bis zum 31.12.2015 bezahlen, damit Sie diese heuer noch von der Steuer absetzen können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten wie etwa Seminare, Kurse, und Schulungen. Ebenfalls absetzbar sind die damit verbundenen Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand, Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, sowie beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge.
Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können Sie noch in diesem Jahr absetzen. Das gilt auch für Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und Kosten der Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.