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Steuererklärung
 
07.03.2017

Steuererklärung Holen Sie sich Ihre Steuergutschrift

Von ERWIN J. FRASL
Werden Sie zu den Glücklichen gehören? Der seit heuer geltende automatische Lohnsteuerausgleich wird etwa eine Million Österreicher automatisch mit Steuergutschriften erfreuen. Dennoch: Prüfen Sie genau, ob Sie mit einer Steuererklärung nicht doch mehr Geld vom Staat zurück erhalten.
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Mag. Erwin J. Frasl, Herausgeber
Mit dem neuen automatischen Lohnsteuerausgleich hilft Finanzminister Hans Jörg Schelling nun all jenen, die bisher darauf verzichtet haben, sich per Arbeitnehmerveranlagung ihre zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen. Mit dem automatischen Lohnsteuerausgleich werden nunmehr Informationen über die von den Steuerbürgern geleisteten Spenden und Kirchenbeiträge an das Finanzamt weitergegeben und so automatisch steuermindernd berücksichtigt. Das ist eine feine Sache für all jene, die bisher auf die Vorteile einer Arbeitnehmerveranlagung verzichtet haben.

Wenn Sie aber auch Ihre Werbungskosten, Ihre Sonderausgaben oder Ihre außergewöhnlichen Belastungen etwa in Folge von Krankheit oder Pflegebedarf steuermindernd geltend machen wollen, dann ist Ihnen mit dem automatischen Lohnsteuerausgleich nicht wirklich geholfen.

Ihre Steuererklärung ist Ihr Schlüssel, um sich eine Steuergutschrift zu sichern

Da lohnt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für Sie, doch eine Steuererklärung abzugeben. Natürlich scheuen viele Steuerbürger davor zurück, in die auf den ersten Blick besonders komplizierte Steuermaterie einzutauchen. Die gute Nachricht allerdings ist, dass es kompetente Hilfe gibt. So bietet etwa der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit seinem jüngsten Buch „Steuer sparen“ vom Finanzexperten Manfred Lappe und dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Julius Stagel Steuerbürgern eine aktuelle Hilfestellung, um sich zu viel bezahlte Steuer vom Fiskus wieder zu holen.

So zeigt das Buch Buch „Steuer sparen“, wie freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder der Nachkauf von Versicherungszeiten (z.B. Schulzeiten) etwa als Sonderausgaben die Steuerlast lindern. Das Buch informiert aber auch wie Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Internet, Weiterbildung oder außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit bzw. Pflegebedarf von der Steuerbehörde steuerlich absetzbar anerkannt werden.

Mein Tipp für Sie: Nutzen Sie die geballten Steuerinformationen im Buch von Manfred Lappe und Julius Stagel: "Steuern sparen" - Die besten Steuertipps für Arbeitnehmer; Steuererklärung und Jahresausgleich leicht gemacht; So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück; Hrsg. Verein für Konsumenteninformation, Wien 2016; 216 Seiten (ISBN 978-3-99013-061-2). Das Buch wiegt 409 g und kostet 16,90 Euro plus Versandkosten im Inland von 2,54 Euro (bis 500 g) bzw. 4,36 Euro (ab 500 g).

Listen Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen auf

Listen Sie mit Hilfe des Buches "Steuern sparen" für sich einmal all Ihre möglichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auf, die Sie beim Finanzamt geltend machen könnten. Dann wird für Sie schnell klar, ob Sie mit einem automatischen Lohnsteuerausgleich durchaus zufrieden sein können oder ob Sie Sie doch lieber eine Steuererklärung nützen sollten, um Ihre Rechte auf Steuerrückzahlung nützen zu können. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie jedenfalls viel Erfolg bei Ihren Bemühungen, sich im Wege Ihrer Steuererklärung zu viel bezahlte Steuer wieder vom Staat zurück zu holen.

Bitte folgen Sie mir auf Twitter: @fraslerwin

 
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