Das Verbraucherzahlungskontogesetz, das überwiegend zum 18. September gilt, soll Privathaushaushalte deutlich den Rücken stärken: Mehr Transparenz, ein Basiskonto für jedermann sowie ein einfacherer Kontowechsel sollen dann gewährleistet sein. Längst überfällig, denken Sie nun vielleicht.
Durch die Einführung in der zweiten Septemberhälfte wird die entsprechende EU- Richtlinie (2014/92/EU) zum spätestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt. Der Vorteil für Konsumenten liegt auf der Hand: Mehr Transparenz schafft mehr Wettbewerb. Je stärker die Konkurrenz unter den Banken wird, desto kundenfreundlicher müssen diese sich über kurz oder lang zeigen, so das Kalkül.
Transparenz: Der zentrale Punkt ist die umfassende Informationspflicht der Banken zu Kontogebühren, und das bereits vor Vertragsabschluss.
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Warnung bei Kontominus: Sollte das Konto mindestens drei Monate um mehr als das eineinhalbfache des monatlichen Durchschnittseingangs in den Miesen sein, ist die Bank dann verpflichtet, Kunden zu informieren. Im gleichen Zug muss das Geldhaus eine Beratung anbieten sowie einen Hinweis auf günstigere Finanzierungsformen geben.
Tipp: Wenn Sie öfter am Monatsende ins Minus rutschen, empfiehlt sich ein Institut mit niedrigen Dispozinsen. Das ist zum Beispiel bei
Hellobank,
Bankdirekt.at oder
Easybank der Fall. Sollten Sie jedoch dauerhaft nicht aus dem roten Bereich kommen, ist eine Umschuldung in einen günstigeren Ratenkredit die bessere Lösung. Transparent gute Konditionen bietet hier beispielsweise die
ING-Diba. Für genauere Informationen nutzen Sie den
Kredit -Vergleich von biallo.at
Konto für jeden Bürger: Wer einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU hat, muss künftig ein Basiskonto haben dürfen.
Hilfe beim Kontowechsel: Nach dem neuen Gesetzt müssen Zahlungsdienstleister standardisierte Prozesse für den Wechsel der Kontoverbindung für Konsumenten zur Verfügung stellen. Das bisherige Institut muss Informationen zu Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften (13 Monate rückwirkend) an den neuen Kontoanbieter übermitteln bzw. auf Wunsch auch an den Konsumenten. Die neue Bank übernimmt nach Auftrag des Konsumenten die Aufgabe, Schuldner und Gläubiger über die Änderung der Zahlungsverbindung zu informieren. Will der Konsument diese Aufgabe selbst erledigen, so hat die Bank ihm Musterschreiben zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Bank ist verpflichtet nach dem bekanntzugebenden Stichtag keine Überweisungen und Lastschriften mehr zu akzeptieren sowie Daueraufträge zu stornieren. Darüber hinaus ist der positive Saldo zu überweisen und das Konto zu schließen. Bestehen noch offene Verpflichtungen, ist der Konsument darüber zu informieren.
Tipp: Bitten Sie Ihre bisherige Bank, Ihr Konto erst nach einigen Wochen zu schließen. So vermeiden Sie Fehlbuchungen.